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DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky Heinrich Sternemann Hans - Josef Leiting

Düsseldorf, den 22. September 2009

 

 

Berufsverbot

für alle

Versicherungsvermittler?

 

Mit seinem Deutschland - Plan und der darin verpackten „Allianz für den Mittelstand“

beabsichtigt der Kanzlerkandidat der SPD,

Frank - Walter Steinmeier,

in den kommenden Jahren 4 Millionen neue Arbeitsplätze in unserer Heimat zu schaffen.

Nun geht eigentlich niemand davon aus, dass dem vorgeblichen Sozialdemokrat Steinmeier ein solches Vorhaben gelingen könnte, denn der Vorläufer dieser veralteten Idee war ja bekanntlich das

Bündnis für Arbeit“,

mit dem der heutige Kanzlerkandidat der SPD bereits „grandios“ scheitern durfte.

Auch die vollmundig angekündigte 

Allianz für den Mittelstand

ist doch nichts anderes, als eine gescheiterte SPD - Ideologie in der heutigen Verzweifelungs - Verpackung für eine systematische Arbeitsplatzvernichtung.

Denn den Versuch, die Sünden und Fehler der Vergangenheit notdürftig zu reparieren, gab es schon einmal, hieß in der Rot / Grünen Regierung zunächst

Bündnis für Arbeit

und endete in der unsäglichen

[ Armuts- ] Agenda 2010,

die der deutschen Versicherungswirtschaft den Verlust von vielen Steuerprivilegien für ihre Kunden einbrachte.

Im Zusammenwirken mit der so genannten

Riester- und Rüruprente

waren fortan die deutschen Versicherungsvermittler gezwungen, diese untauglichen Rentenmodelle der Bevölkerung anzubieten.

Das traurige Szenario für die ehrlichen und

aufrechten Versicherungsvermittler war damals schon absehbar:

Die Umsätze in der Personenversicherung brachen reihenweise weg und mit ihnen die Einkommensbasis für viele Menschen, die ihr tägliches Brot im hart umkämpften Markt des Versicherungsaußendienstes verdienen müssen.

Nach den Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft müsste dieser unfreiwillige Einkommensverzicht auf mehr als 350.000 Menschen in unserer Heimat zutreffen.

Mit Familienangehörigen sprechen wir hier von einer Gesellschaftsgruppe von rund einer Million Bürgern, die

direkt von einigen politischen Fehlentscheidungen betroffen sind.

Am 22. Mai 2007 wurden die EU Vermittlerrichtlinien eingeführt, welche den Bürgern mehr Sicherheit bei der Beratung durch Vermittler jeder Art bringen sollte und umfangreiche Informationspflichten sowie eine ausführliche Beratungsdokumentation vorsieht.

Immer wieder wird in diesem Zusammenhang der Begriff

best advice

aus der Mottenkiste geholt, was soviel bedeutet, dass jeder Versicherungsvermittler sowie jeder Makler möglichen Kunden durch Vergleichsprogramme eins der besten fünf Angebote auf dem Markt anbieten soll.

Was aber ist tatsächlich

seit der Einführung der EU Vermittlerrichtlinien geschehen?

Kann ein Ausschließlichkeitsvermittler,

der lediglich nur eine Gesellschaft anbieten darf, jetzt fünf Fremdgesellschaften „mit“- anbieten?

Zunächst einmal mussten die meisten Versicherungsvermittler tagelange Schulungen über sich ergehen lassen.

Zur Abfederung der Haftungsrisiken wurden gigantische Haftungsmodelle entwickelt, mit denen sogar noch heute die Strukturvertriebe geschützt werden.

Doch zum Beispiel ein Hauptberufsvertreter der Allianz, Ergo oder der Signal / Iduna darf noch immer keinerlei Fremdgesellschaften anbieten.

Ist so etwas die politisch gewollte Umsetzung von

best advice“?

Oder haben wir es hier lediglich mit

den Auswirkungen von fehlerhaft gemachten Gesetzen zu tun?

Schon die „alten“ Römer wussten:

„Quid leges sine moribus“

[ Was sollen Gesetze, wenn keine Moral dahinter steht? ]

Wie Wirtschaftssendungen in ARD und ZDF regelmäßig berichten wird, in einigen

Beratungsgesprächen über Auto, Hausrat, Haftpflicht oder Unfallversicherungen vieles nur im sehr geringen Umfang umgesetzt.

Aus den Studienergebnissen des DRSB e.V. ist bekannt, dass man sogar gutgläubige Bürger das Kreuz bei dem Verzicht auf die Beratungsdokumentation machen lässt, um damit einen recht aufwändigen Arbeitsschritt zu sparen.

Pseudomakler [ früher Mehrfachagenten ], die nicht einem Haftungsdach beigetreten sind oder beitreten durften und weiter selbständig arbeiten wollen, erhalten ersatzweise von den Versicherungsgesellschaften für jedes Produkt,  das sie verkaufen, eine so genannte Haftungsfreistellung.

best advice

muss insbesondere bei Strukturvertrieben auf der Strecke bleiben, wenn man beispielsweise durch so genannte gebündelte „MAU“

Massen - Umdeck - Aktionen

ahnungslose Bürger dazu bewegen möchte, bestehende Versicherungsverträge zu kündigen, nur damit man für die Neuabschlüsse wieder frisches Geld erhält.

Fazit:

Es hat sich zur erkennbaren Nutzmehrung kaum etwas geändert für die meisten Versicherungskunden.

Viele wissen nicht einmal, dass die EU - Vermittlerrichtlinien in Kraft sind und dadurch vermeintlich ihre Verbraucherrechte gestärkt und verbessert wurden.

Denn wer gutgläubig mit umfassend perfekter Dokumentation eine

Riester- oder gar Rüruprente

abgeschlossen hat und zwangsläufig in die Berufs- oder Wirtschaftsfallen geraten musste, dem nützen die EU - Vermittlerrichtlinien rein gar nichts.

Wie sagten schon die „alten“ Römer?

„Quid leges sine moribus“

[ Was sollen Gesetze, wenn keine Moral dahinter steht? ]

Seit dem 04. August 2009 ist nun zusätzlich das

Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten.

Völlig zu Recht“,

werden jetzt [ voreilig? ] sehr viele in unsere Heimat rufen!

Denn die lästige und unerwünschte Telefonwerbung entwickelte sich in den zurückliegenden Jahren zu einem erheblichen Problem.

Jeder kennt so etwas!

Man nimmt an einem Preisausschreiben teil oder ruft auf eine Anzeige an und „SCHWUPPS“, so drei bis fünf Tage später quillt der Briefkasten mit gezielter Werbung über.

Nicht genug des „Guten“:

In den Abendstunden oder am Wochenende klingelt das Telefon und eine sehr freundliche [ meist weibliche ]Stimme verspricht reichlich Gewinne, Traumreisen oder die günstigsten Flatrates fürs Internetsurfen.

Der DRSB e.V. warnt regelmäßig vor solch dubiosen Vertriebsmethoden, denn viele Bürger wissen noch immer nicht, dass eine derartige Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb [ UWG ] wettbewerbswidrig und damit verboten ist.

Der beste Schutz dagegen:

Hörer auflegen und das Gespräch beenden!

Trotzdem setzen sich noch heute dubiose Unternehmen über dieses Verbot regelmäßig hinweg.

Meistens erfolgen diese Telefonkontakte aus dem osteuropäischen Wirtschaftsraum und sind schwer rückzuverfolgen.

Schon den „alten“ Römern war bekannt:

Corruptisse mare publica pluri mare leges“

[ Wenn der Staat am verdorbensten ist, gibt es die meisten Gesetze ].

Womöglich ganz in diesem römischen Sinne [ Tacitus / Annales 3,17,3 ] könnte auch die Bundesjustizministerin

Brigitte Zypries

gehandelt haben, als sie dieses rechtswidrige Vorgehen eindämmen und die Rechte der Bürger in unserer Heimat bei unerlaubter Telefonwerbung und telefonisch oder im Internet abgeschlossenen Verträgen verbessern wollte.

Am 26. März 2009 beschlossen die noch anwesenden Parlamentarier im Bundestag das von Bundesjustizministerin

Brigitte Zypries

vorgelegte Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, das nun seit 9 Wochen in Kraft ist.

Nach dem neuen Recht können Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber den Bürgern mit saftigen Geldbußen bis zu

50.​000,00 Euro

geahndet werden.

Das neue Gesetz stellt eindeutig klar, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklären konnte, dass er Werbeanrufe erhalten möchte.

Wer tut so etwas freiwillig?

Außerdem stellt das neue Gesetz ebenfalls klar, dass  Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen, um dadurch ihre Identität zu verschleiern. Bei Verstößen gegen das Verbot droht eine empfindliche Geldbuße bis zu

10.​000,00 Euro.

Deshalb wahrscheinlich die Empfehlung der Bundesjustizministerin

Brigitte Zypries:

Jede Bürger sollte bei einem unerbetenen Werbeanruf die folgenden Fragen stellen

Wer ruft an?

Mit wem spreche ich?

Für welches Unternehmen rufen Sie an?

Was ist der Grund Ihres Anrufes?

und danach die erhaltenen Informationen und vermeintlich „wahren“ Auskünfte anschließend der örtlichen Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale übermitteln.

Solche Ratschläge sind nicht mehr „niedlich“ oder gar „naiv“, sondern völliger Unsinn, denn Unternehmen mit krimineller Energie und unredlichen Absichten haben bereits ihre Call - Center darauf geschult, so dass ein Nachfrager gezielt Desinformationen erhalten wird.

Doch was macht ein ehrlicher Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler, der

gemäß der geltenden EU - Vermittlerrichtlinie dazu gezwungen, ist seine Kunden regelmäßig auf

allgemeine Produktneuerungen, Leistungsverbesserungen,

neue Risikosituationen, Versorgungslücken

oder

geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen

hinzuweisen?

Zur effizienten Kundenbetreuung gehört nun einmal, dass die Bürger immer zeitnah aktuelle Vorsorgeinformationen erhalten.

Was könnte besser

dazu geeignet sein, als Telefon oder E - Mail?

Deshalb kommt quasi das neue Gesetz aus dem Hause von Bundesjustizministerin

Brigitte Zypries

einem Berufsverbot nahe, denn ein Berufsverbot greift unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des

Artikel 12 unseres Grundgesetzes

ein.

Besonders aus den Unzeiten des sogenannten Dritten Reiches sind Berufsverbote selbst jüngeren Bürgern bestens bekannt, als jüdische Bürger sowie politische Gegner des Nationalsozialismus in Folge des Berufsbeamtengesetzes vom 07. April 1933 ihre Arbeitsplätze verloren.

Auch nach dem zweiten Weltkrieg gingen die Alliierten Siegermächten England, Frankreich und die USA zum Beispiel gegen politisch belastete Filmkünstler rigoros vor und verhängten existenzvernichtende Berufsverbote.

Berufsverbote können aber auch nutzbringend sein, wenn zum Beispiel ein Geschäftsführer wegen eines Insolvenzdeliktes [ §§ 283 - 283d Strafgesetzbuch ] rechtskräftig verurteilt werden sollte.

Eine weitere Geschäftsführung für eine GmbH kann dann für fünf Jahre untersagt werden.

Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet der Volksmund auch Behinderungen bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit als

Berufsverbot.

So etwas ist aus juristischer Sicht natürlich kein Berufsverbot, kann aber durch den fehlgeleiteten Einsatz von ungaren Gesetzen die gleichen Auswirkungen mit sich bringen.

Deshalb die DRSB - Empfehlung an alle hart arbeitenden, ehrlichen und aufrichtigen Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler:

Seien Sie immer auf Draht!

Schreiben Sie noch heute alle Kunden an und lassen sich ein schriftliches Einverständnis zum Telefon- und E - Mailverkehr geben.

Und unser

best advice

an alle Bürger in unserer Heimat:

Dubiose Preisausschreiben und Gewinnspiele meiden.

Keine Daten und Adressen

an unbekannte Empfänger herausgeben.

Und sollte dann trotzdem in den Abendstunden oder am Wochenende das Telefon klingeln und eine

sehr freundliche Stimme

reichlich Gewinne, Traumreisen oder sonstige besonders günstigste Waren anbieten, so ist noch immer   

der beste Schutz dagegen:

Hörer Auflegen und das Gespräch beenden!

Und tschüss!

Alles andere ist ein außergewöhnlicher Versuch, den Verbraucherschutzverbänden durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu weiteren Steuergeldern zu verhelfen.

 

Denn wer mehr als 350.000 Arbeitsplätz

in der deutschen Versicherungswirtschaft erhält,

der braucht in Wahlkampfzeiten keine fragwürdigen Versprechen oder gar untaugliche Gesetze zu machen.

 

Wie sagten schon die „alten“ Römer?

„Quid leges sine moribus“

[ Was sollen Gesetze, wenn keine Moral dahinter steht? Horaz, Carmenia 3, 24, 35 ]

 

Bekanntlich wirkt in Schwachen die Einbildung am stärksten.

 

             

 

DRSB

 

Wir kämpfen seit 21 Jahren mit der Stimme der Demokratie

für

einen modernen Sozialstaat,

sichere, langfristige Arbeitsplätze,

sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,

sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,

und für

korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.

 

 

             

 

Stand: 22.09.09

DRSB e.V.
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