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Dampf ablassen
Das demokratisch soziale Ventil - 24. Kalenderwoche 2010

Leserbriefe von DRSB - Lesern

 

14. Juni 2010

 

Ihre Leserzuschriften und Leserinformationen können für alle DRSB - Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

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Die Leserzuschriften werden nach Themengebieten aufgeteilt und nach einem Zufallsgenerator ausgewählt.

An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden Leserzuschriften vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. 

 

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E - Mail / anonymisiert

 

Die Amtssprache ist deutsch

 

Sehr geehrter Herr Leiting,

 

Ihr Artikel „Die Amtssprache ist deutsch“ haben Politiker und die Lobbyisten der Konzerne mächtig aus der Kurve geworfen.

Das Erscheinen Ihres Artikels hat im Bundestag Debatten zu einer Grundgesetzänderung ausgelöst und zeigt mit aller Deutlichkeit, dass die Politiker im Kern überhaupt nichts verstanden haben.

Die Netzwerker der Konzerne haben die Gefahr, die sich hinter Ihrem Artikel verbirgt, aber genauestens verstanden und sich sofort an die Arbeit gemacht.

Nun soll es sogar mit einem wie auch immer gearteten steuerlichen Antrag möglich sein, die Finanzbuchhaltung „offshore“ außerhalb von Deutschland nicht nur in Europa sondern irgendwo auf der Welt bearbeiten zu lassen. Hierzu hat man gezielt den § 146 der Abgabenordnung nochmals aufgeweicht. Der Datenzugriff muss aber für Zwecke der deutschen Besteuerung gewährleistet sein. Ist ja toll! Hört sich so an wie: „Piep, piep, piep, wir sind alle lieb“.

 

Wo lässt „GM“ demnächst die Gewinne von Opel Deutschland und Opel Europa anfallen, wenn die Finanzbuchhaltungen demnächst „offshore“ bearbeitet werden?

Wie wird Ford mit seinen Tochtergesellschaften in Deutschland und Europa verfahren?

Wird von Mercedes neben der Produktion der C-Klasse demnächst auch die Finanzbuchhaltung in den USA bearbeitet?

Werden demnächst nur noch DAX - Konzerne in Deutschland brav ihre Steuern bezahlen, die auch weiterhin ihre Finanzbuchhaltung in Deutschland führen und sich der Kontrolle von deutschen Steuerbehörden unterwerfen?

Fragen über Fragen! Was haben sich die Politiker dabei nur gedacht?

 

Mit christlichen Grüßen

DER VERFASSER

 

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E - Mail / anonymisiert

 

§ 146 Abs. 2a der Abgabenordnung

 

Sehr geehrter Herr Leiting!

 

Während Schwarz - Gelb keine Möglichkeit auslässt, Mittelständler und Bürger zu schröpfen und zu knebeln, wird für Konzerne ein Steuergeschenk nach dem anderen verteilt und ein neues Wunschkonzert aufgelegt.

 

Erst im Kalenderjahr 2009 wurde die Vorschrift des § 146 Abs. 2a der Abgabenordnung eingeführt, wonach antragsgemäß die Möglichkeit besteht, die elektronische Buchführung oder die elektronische Aufzeichnung von Unterlagen ins Ausland zu verlegen. So soll es zukünftig möglich sein, über die bisherige Beschränkung der Verlagerungsmöglichkeit auf EU - Staaten hinaus, dass die Finanzbuchhaltung auf jeden ausländischen Staat verlagert werden kann. Dieses soll aber nur mit einem „Antrag“ möglich sein.

Vielleicht war es Josef Ackermann einfach nur zu viel, unerwünschten Besuch von der Steuerfahndung zu bekommen, in dem er demnächst sagen kann:

„Lieber Steuerfahnder,

wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen direkt an der Leiter unserer Konzernbuchhaltung auf Cayman Island“

Nur dürfen die Steuerfahnder im Ausland nicht tätig werden! Pech für den Fiskus - Glück für die Deutsche Bank!

Dumm gelaufen!

 

Mit freundlichen Grüssen

DIE VERFASSER

 

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Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

Wir kämpfen seit 22 Jahren mit der Stimme der Demokratie für einen modernen Sozialstaat, sichere, langfristige Arbeitsplätze, sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme, sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme und für korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der Europäischen Union.

 

             

 

 

 

Stand: 07.06.2010

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