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Die Nachwehen der US - Kriege 
Teil 87

Künstliches Koma für Bilanzen

[ Stirbt die bAV in Deutschland? ]

 

31. August 2010

 

 

Damit die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft entlastet wird, wurde im Kalenderjahr 1974 das Betriebsrentengesetz für eine

betriebliche Altersvorsorge [ bAV ]

geschaffen.

Mit dem Modell Unterstützungskasse machte man es steuerlich sehr attraktiv, den Mitarbeitern Pensionszusagen zu erteilen.

Umgangssprachlich wird diese

Form der bAV auch als Betriebsrente bezeichnet.

Dadurch wollte man sicher stellen, dass später die abhängig Beschäftigten mit zusätzlichen Sozialkosten nicht dem Staat zur Last fallen. Diese Pensionsrückstellungen, welche nach § 6b des Einkommensteuergesetzes gebildet werden dürfen, wirken aber wie ein reines Steuersparmodell, wenn nicht die durch laufende Zuführung zu den Rückstellungen frei gesetzte Liquidität gleichzeitig mündelsicher zugunsten der Pensionsberechtigten angelegt wird.

Die frei gesetzte Liquidität aus Pensionsrückstellungen kann handelsrechtlich an die Aktionäre nicht als Dividende ausgeschüttet werden, da maximal der Bilanzgewinn für Ausschüttungszwecke zur Verfügung steht. In Höhe der gebildeten Rückstellung entsteht eine gesetzliche Ausschüttungssperre. Diese Ausschüttungssperre greift jedoch nicht bei Konzernstrukturen.

So könnten bei einer Mutter -  Tochter - Konzernstruktur [ zum Beispiel: GM / OPEL oder Arcandor / Karstadt ] vorhandene liquide Mittel wegen fehlender gesetzlicher Restriktionen weitergeleitet und die Kassen leer gefegt werden.

Zur Absicherung der Pensionsansprüche der Mitarbeiter wurde auf die Idee verfallen, eine Selbsthilfeorganisation mit dem Namen

Pensions - Sicherungs - Verein e.V. [ PSV ]

zu installieren. Neben einem Umlageverfahren aller am bAV - Modell beteiligten Unternehmen [ Primärrisiko ] wurde ein Versicherungskonsortium gegründet, welches durch Versicherungsprämien ein theoretisches Sekundärrisiko abdecken soll. Bereits nach dem ersten Großschaden [ AEG ] offenbarten sich die Schwächen dieses Modells. Die aktuellen Schäden aufgrund der Wirtschaftskrise sowie der latenten Krisensituation um OPEL und Karstadt sind in kaufmännisch vertretbaren Umfang vom deutschen Mittelstand im Umlageverfahren und von dem Versicherungskonsortium nicht mehr zu tragen. Denn selbst mit dem achtfachen Umlagebeitrag aus diesem Kalenderjahr gegenüber dem Vorjahr können die beteiligten Unternehmen die zukünftigen Verpflichtungen nicht mehr abdecken. Dadurch werden indirekt wieder

Gewinne privatisiert - und Verluste sozialisiert!

Über diverse Formen der bAV [ Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherungen ] wurden über Jahrzehnte Altersvorsorgevermögen der Beschäftigten eingepflegt und von den Versicherungskonzernen angelegt.

Die Versicherungskonzerne haben das ihnen anvertraute Altersvorsorgevermögen der Menschen in unserer Heimat  vielfach bei Banken und wackeligen Fondssystemen, insbesondere vermutlich schwerpunktmäßig sogar bei der

Hypo Real Estate [ HRE ]

angelegt. Die Handelnden bei der HRE sind

BONI - motiviert

mit Investitionen von fremden Vermögen in toxische Wertpapiere - sehr wohlwollend formuliert - relativ rustikal umgegangen, obwohl den verantwortlichen Managern die sich abzeichnende amerikanische Finanzkrise frühzeitig bekannt war beziehungsweise bekannt sein musste. Ein korrigierender Eingriff erfolgte von dieser Seite viel zu spät.

Da es sich bei der HRE nach dem neuen Kunstwort der Bundeskanzlerin aus dem Sprachschatz von McKinsey um ein

systemrelevantes

Element der Wirtschaft handeln soll, wurde die HRE kurzerhand verstaatlicht.

Aufgrund des ausgespannten Schutzschirms der Bundesregierung brauchen sich Versicherungskonzerne vorläufig um ihre Geldanlagen bei der HRE zunächst keine Sorgen zu machen und somit auch keine Wertberichtigungen auf ihre Kapitalanlagen bei der HRE vornehmen.

Bei dauerhafter Wertminderung ihrer  toxischen Wertpapieren kann sich die HRE einer Verpflichtung zur Wertberichtigung nicht mehr entziehen, es sei denn, die Risiken werden zum Nominalwert in eine selbständige so genannte

Bad - Bank

ausgelagert. Alleine die Bad - Bank der HRE wird anfänglich mit rund

210 Milliarden Euro ausgestattet,

welches womöglich das zurzeit bestehende Risiko des Wertberichtigungsbedarfs auf toxische Wertpapiere ausmachen wird.

Nach dem klassischen Handelsrecht ist es auch bei der so genannten Bad - Bank mit einer

Auslagerungtoxischer Wertpapiere

ohne begleitende Wertberichtigung nicht getan. Das Bad - Bank - Modell stellt lediglich vorrübergehend die Bilanz in ein

künstliches Koma,

in der Hoffnung, dass nach dem Erwachen die Welt wieder „völlig“ in Ordnung sein wird.

Es ist nicht auszuschließen,

dass das Erwachen zum Albtraum wird.

Insoweit wie Versicherungskonzerne Geld für laufende Verpflichtungen benötigen, muss die HRE über die Bundesregierung entsprechende neue Liquidität herbeischaffen.

Erfolgt somit in Zukunft eine ratierliche

Zuführung staatlicher Mittel in dem Umfang, wie Auszahlungsverpflichtungen von Versicherungen fällig werden?

Wie der Fall IKB / Goldman Sachs gezeigt hat, entscheidet man alleine in den USA darüber, wer, wo und wie viel Ansprüche gegenüber amerikanischen Einrichtungen gestellt werden dürfen. Dadurch wurde schlagartig klar, wo in der internationalen Finanzwelt der Hammer hängt. Nicht zu vermeiden ist hierbei, dass scheibchenweise immer mehr Licht an die Hintergründe der US - Wirtschafts- und Finanzkrise kommt. Es wird den Menschen in unserer Heimat jetzt erst ganz langsam bewusst, wie lange bereits das langsame Ausbluten aufgrund der US - Finanz- und Wirtschaftskrise anhält.

Dieses Szenario wirft weitere ungeklärte Fragen auf:

Wurden die Geschäftsanteile der IKB

von dem amerikanischen Hedgefonds Lone Star übernommen,

um die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegenüber Goldman Sachs und Lehman Brothers von vornherein einzugrenzen?

Dem deutschen Steuerzahler hat das amerikanische Abenteuer der IKB heute bereits mehr als 10 Milliarden Euro gekostet. Dass die deutsche Staatsbank KfW [ ehemals Hauptaktionär der IKB ] eine Entschädigung von Goldman Sachs in Höhe von 150 Millionen Euro nach dem Vergleich mit der amerikanischen Aufsichtsbehörde SEC zugesprochen wurde, klingt daher wie der nackte Hohn. Goldman Sachs hatte sich gebetsmühlenartig damit verteidigt, dass die mit toxischen Wertpapieren geschädigten Investoren IKB und Royal Bank of Scotland zu den gewieftesten Spielern am Markt gehört hätten.

Bei so viel Lob und Anerkennung aus den USA sind berechtigte Zweifel angebracht. Denn es stellen sich die Fragen:

Sind mit demSchiedsspruch

aus den USA alle möglichen weiteren Ansprüche

aus Europa abgegolten?

Warum wurde der Schadensersatzanspruch

nicht der IKB zugesprochen?

Zahlen letztendlich die Menschen in unserer Heimat

mit dem unfreiwilligen Verzicht auf ihre Ansprüche aus der privaten und betrieblichen Altersvorsorge den Schaden?

Stirbt dadurch die bAV in Deutschland?

 

 

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Künstliches Koma für Bilanzen

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Stand: 31.08.2010

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