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FORDERN? Und FÖRDERN?

 

24. November 2010

 

Der Griff in das Portemonnaie der Menschen in unserer Heimat durch die Siegermacht Amerika mit dem Steuersparmodell Filmfonds [ 1972 ] wurde durch deutsches Steuerrecht sehr leicht gemacht. Dass nach fast 40 Jahren dieses Steuersparmodell jetzt erst geschlossen wird und die Anleger rückwirkend für ihre Gier so hart abgestraft werden, zeigt den durchaus geduldeten Aderlass von deutschem Altersvorsorgevermögen durch die Politik in der Vergangenheit.

Der gezielte Angriff auf den deutschen Mittelstand nahm mit der Unternehmenssteuerreform aus dem Kalenderjahr 2001, dem so genannten

Heuschrecken - Einladungsgesetz,

seinen Anfang. Denn was die Siegermacht nicht mehr hat, einen funktionierenden und stabilisierenden Mittelstand, braucht eine besiegte Nation auch nicht weiter zu pflegen. Wie vom DRSB bereits mehrfach beschrieben, wurden in der Fortsetzung mit anderen Gesetzen, wie zum Beispiel die

Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten im Internet,

mittelständische Unternehmen für Hedgefonds mit Gesetzeskraft auf dem Silbertablett serviert. Mit der Einführung der so genannten Zinsschranke im Steuerrecht im Kalenderjahr 2008 werden die Finanzierungsmöglichkeiten über Bankdarlehen von mittelständischen Unternehmen an eine „natürliche“ Grenze geführt, um mit dieser Schikane womöglich die Türen für

feindliche Übernahmen

durch Hedgefonds, Mezzanine - Finanzierungen und Private Equity noch weiter zu öffnen. Liest man aufmerksam die Tagespresse, wird der Interessentenkreis an mittelständischen Unternehmen, mit allen negativen Folgen für sichere Arbeitsplätze, in unserer Heimat fast täglich größer.

 

Die vollmundige Ankündigung der FDP vor der Bundestagswahl 2009, die Zinsschranke rückwirkend wieder abschaffen zu wollen, wurde womöglich von Netzwerkern der Atlantik Brücke wieder auf

Normalmaß

[ McKinsey - Chargon: „Eingenordet“ ]

getrimmt. Dieser Vorstoß beweist womöglich, dass die FDP die Gefahr für den Mittelstand klar erkannte und nichts dagegen unternommen hat. Von den Wählern wurde die FDP auch für diesen Wankelmut böse abgestraft. Trotzdem versucht Parteichef Guido Westerwelle den Wirtschaftsaufschwung auf die FDP - Fahne zu schreiben.

Erst in der Retroperspektive werden die Ursachen- und Wirkungszusammenhänge von deutschen Wirtschafts- und Steuergesetzen erkennbar, wenn man die Gesetze aus der Zeitachse auf einen Zeitpunkt fokussiert. Das wirft Fragen in der Bevölkerung auf:

Warum hat man mit der Agenda - Politik der Kapitallebensversicherung die steuerlichen Grundlagen entzogen und durch Rentenmodelle ersetzt?

In der Opposition [ 2005 ] rühmte sich die FDP mit der viel zitierten

Pinkwart - Rede

damit, gegen das Alterseinkünftegesetz gestimmt zu haben.

In der Regierungsverantwortung versuchte die FDP, den Widerstand gegen die nachgelagerte Besteuerung durch die Einführung einer Abzugssteuer bei der gesetzlichen Rente zu brechen.

Angeblich zum Wohle aktueller Rentenbezieher

- zum Glück ohne Erfolg.

Bei der Frage nach der Nutzmehrung der Agenda - Politik für die Menschen in unserer Heimat geht es aber nicht um die Beliebigkeit politischer Ausrichtungen von Parteien sondern im Kern um folgende Frage:

Wurden echte Sicherungsinstrumente für

das private Altersvorsorgevermögen deutscher Bürger geschaffen?

Wenn NEIN, warum nicht?

Ein Regelungsvergleich von Kapitallebensversicherung alter Prägung und Rentenmodellen neuer Prägung könnte eine Erklärung hierzu liefern.

Die Riesterrente aus dem Kalenderjahr 2001 [ Altersvermögensgesetz ] kann im Todesfall des Versicherungsnehmers von dem nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartner und den Kindern, soweit sie sich noch in der Berufsausbildung befinden, übernommen werden.

Ansonsten ist die Riesterrente unvererblich. Nach § 97 des Einkommensteuergesetzes ist die Riesterrente nicht übertragbar. Zur Begründung wurde auf die Regelungen zur Witwen- und Waisenrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung verwiesen.

Aus welchen Gründen

ist eine private Altersvorsorge unvererblich?

Warum darf sich eine Versicherungsgesellschaft

daran bereichern, wenn die Ehe zum Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers nicht mehr intakt sein sollte?

Wer soll im Zweifel hierüber entscheiden?

Die Unkündbarkeit der Rüruprente aus dem Kalenderjahr 2005 [ Alterseinkünftegesetz ] für die Zielgruppe „Selbständige“ wurde damit begründet, dass Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch nicht „aussteigen“ können. Der Vergleich hinkt natürlich genauso, da es sich bei der Rüruprente ebenfalls um eine privatrechtliche Vereinbarung handelt.

Die Rüruprente darf nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein und es darf darüber hinaus keine Anspruch auf Auszahlungen bestehen.

Aus dieser Vielzahl von Eigentumsbeschränkungen

für die Menschen in unserer Heimat gab es bis zum Kalenderjahr 2004 bei der Kapitallebensversicherung nicht eine einzige Regelungskomponente!

Das sind vermutlich die Hauptgründe, warum Versicherungen und Banken keinen echten Widerstand gegen die Abschaffung des Steuerprivilegs der Kapitallebensversicherung leisteten.

Aus der Retroperspektive werden automatisch auch Fragen nach den Gründen für die Abschaffung der 7b - Abschreibung ausgelöst, da diese sinnvolle Vorschrift immer zu einer vererblichen „Steinrente“ führte.

Dienen diese Eigentumsbeschränkungen

nur dem Ziel, arme Menschen in unserer Heimat immer ärmer und somit abhängiger von den Reichen zu machen?

Oder:

Gibt es sogar noch andere Gründe für diese Eigentumsbeschränkungen?

Die Rentenmodelle ermöglichen es den Versicherungen und Banken auf der langen Zeitachse zwischen Einzahlung der Versicherungsprämien und Auszahlung der Rentenansprüche, Altersvorsorgevermögen „renditewirksam“ wo auch immer auf dieser Welt langfristig anzulegen.

 

Die Eigentumsbeschränkungen dieser Rentenmodelle schließen eine unplanmäßige Rückzahlung der Ansprüche aus. Bei Kapitallebensversicherungen müssen dagegen das Vermögen der Menschen und die Liquidität wegen planmäßiger und unplanmäßiger Auszahlungsverpflichtungen vorgehalten werden, so dass diese Gelder nur bedingt für längere Zeit, wie zum Beispiel in den USA, angelegt werden können.

Müssen die Menschen in unserer Heimat

über Versicherungen und Banken mit ihrem Altersvorsorgevermögen nunmehr denHamster im Käfigspielen, damit sich das Rad in den USA weiter dreht?

Werden deutsche Bürger

faktisch enteignet, damit das Weiterleben in den USA gesichert werden kann?

Um theoretisch einen dauerhaften Geldtransfer von Deutschland nach Amerika zu ermöglichen, muss das Neugeschäft der Rentenmodelle immer größer sein als die laufenden Auszahlungsverpflichtungen. Deshalb wurden vermutlich auf Anregung der USA die hohen Abschlusskosten bei der Vermittlung von Fondsanlagen durch Strukturvertriebe in Kauf genommen, um das Anlagerisiko auf die Bürger abzuwälzen.

Sind Riesterrente und Rüruprente womöglich

nur eine neue Erfindung, um den weiteren Griff in das Portemonnaie deutscher Bürger zu ermöglichen?

Aktuell werden die ersten Riesterrenten zur Auszahlung fällig. Für den Bürger meistens nur in Höhe der garantierten Beträge. Da trotz allem für diese Rentenmodelle in den Bilanzen gesetzlich eine Kapitaldeckung vorhanden sein muss, werden womöglich erstmals beginnend zum

31. Dezember 2010

die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften echte Schwierigkeiten bekommen, allen deutschen Versicherungen und Banken ein uneingeschränktes Testat zu erteilen. Womöglich sind deshalb schon einige Versicherungskonzerne aus dem Riester- und Rürupgeschäft ausgestiegen.

Die Vernichtung von deutschem Altersvorsorgevermögen hat durch den Kauf von amerikanischen Ramschpapieren [ ABS - und MBS - Papiere / siehe DRSB - Artikel  ] durch deutsche Banken und Versicherungen noch nicht sein Ende gefunden. Wie das Rennen um die gigantischen CDS - Wetten im Kreditausfallgeschäft bei Banken und Versicherungen ausgehen wird, steht noch in den Weiten unserer Galaxien. Die anhaltende US - Finanz- und Wirtschaftskrise verheißt jedoch nichts Gutes. Offensichtlich versucht man, das Rating - Monopol der USA beizubehalten. In dem Artikel vom 09. Januar 2008

Stellschraube der Welt?“

erläuterte der DRSB die Gefahren um dieses Rating - Monopol für den Rest der Welt. Denn bereits im Kalenderjahr 2003 waren die US - Bewertungsgurus der einhelligen Ansicht, dass Deutschland in Zukunft nur noch eine wirtschaftliche Chance hätte, am Weltmarkt teilzunehmen, wenn die Reformen der Agenda 2010 ohne Einschränkung umgesetzt würden.

Standard & Poor`s

sah sich damals dazu aufgerufen, für Deutschland im Rating hinter der so genannten Bestnote Triple A ein Fragezeichen zu setzen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt

hätten unsere Politiker hellwach werden müssen!

Bei einem CDS hängt alles vom Rating der Unternehmen und Staaten ab, um die die Wetten abgeschlossen werden. Haben es „Croupiers“ aus den USA dann alleine in der Hand, wohin die Kugel beim CDS - Roulette - Spiel 

rein zufällig

fällt? Denn, wenn es wirklich einmal heißen sollte

RIEN NE VA PLUS

[ Nichts geht mehr ],

haben die Erfinder und Befürworter der Agenda - Politik in unserer Heimat einige äußerst unbequeme Fragen zu beantworten.

Höchstwahrscheinlich fällt die faktische Enteignung der Menschen in unserer Heimat unter die Rubrik

vom deutschen Volk fordern, um die USA zu fördern“.

 

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Stand: 24.11.10

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