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Kleinste Zelle des Staates


04. September 2010

 

Der Sinn von Ehe und Familie erschließt sich für Christen aus tiefer Offenbarung, die ihnen Gott auf den ersten Seiten der Heiligen Schrift enthüllt hat.

Das Eingehen der Ehe ist ein Sakrament, wenn es kirchlich geschieht, ein Heiliger Bund, ein Treuebund. Das Versprechen ist ein Gelöbnis, welches vor Gott in der Person des Priesters bei einer sakramentalen Handlung vollzogen wird. Zur Erinnerung werden die  Gelöbnisworte gesprochen:

Die Treue halten alle Tage des Lebens, bis der Tod uns scheidet.

Ich will dich lieben, achten und ehren solange ich lebe.“

Es ist also verständlich, wenn die christlichen Kirchen von der Unauflöslichkeit der Ehe ausgehen. Denn aus den Geboten Gottes durch Moses ist abzuleiten, dass ein vor Gott gegebenes Versprechen unwiderruflich ist.

Aus christlicher Sicht kann eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden.

Das Neue Testament entfaltet die Ehe, die von Christus und seiner Kirche zu einem der sieben Sakramente erhoben wurde. Diese Sicht vertreten auch alle Kirchenvertreter, Diakone, Priester und Bischöfe:

Die Ehe ist von Gott eingesetzt.

Viele Kirchenvertreter betrachten deshalb zivilrechtlich geschlossene Ehen als bloße Formalität vor einem staatlichen Standesbeamten. Wer sich daher nicht kirchlich trauen lässt, ist vor Gott nicht verheiratet und lebt in einer sündhaften Beziehung.

Christliche Eheleute dagegen bilden mit ihren Kindern eine so genannte Hauskirche. Sie werden aufgerufen, am liturgischen Leben der Kirche in der Feier der Eucharistie und der übrigen Sakramente teilzunehmen. Morgen- und Abendgebet, Tischgebet, Schriftlesung und Sakramentenempfang gehören zur Verfestigung der Ehegemeinschaft. Das Gebet ist daher keineswegs ein Ausweichen vor den täglichen Anforderungen, sondern stärkster Antrieb für die Verwirklichung der familiären Aufgaben. Die Ehe war dadurch über Jahrzehnte hinweg die kleinste und stabilste

Zelle jedes Staates,

die es von den Politikern aus allen Parteien zu beschützen galt. Dieser Hort der Sicherheit wurde in den zurückliegenden Jahren zuerst durch Bündnis 90 / Die Grünen und danach durch die SPD systematisch geschwächt und ausgehöhlt. DIE LINKE betrachtet womöglich die Ehe, in enger Anlehnung der kommunistischen Lehre, als nützliches Zweckbündnis zur Produktionssteigerung. Und, dass führende FDPler die Homoehe mit einer Heteroehe gleichstellen möchten, dürfte auch kein Geheimnis mehr sein. Welch einen langen Lernprozess durchliefen die Menschen in unserer Heimat bis nun das Bundesverfassungsgericht in Sachen Erbschaftsteuer homosexuelle Lebenspartner Ehegatten gleichgestellt haben möchte. Das war lange Zeit unmöglich gewesen, denn 1957 hatte dasselbe Gericht noch festgestellt, die damals bestehenden Strafgesetze gegen männliche Homosexuelle verstießen nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Flankierend zur Urteilsverkündung gab es einen wohlwollenden Exkurs auf die deutsche Strafrechtsgeschichte, welche die damaligen Richter mutig mit dem Alten Testament beginnen ließen. Mit dem neuen Spruch der Karlsruher Richter möchte man eine Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Erbschaftssteuer verhindern. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen bei der Erbschaftsteuer nicht schlechter behandelt werden als Ehepaare. Dieses Urteil ist in jeder Hinsicht bemerkenswert.

Die Homoehe nähert sich nun eine Dekade nach ihrer Einführung durch ROT / GRÜN der klassischen Ehe immer mehr an.

Stillschweigend akzeptieren

mittlerweile auch die CDU / CSU das Szenario.

Noch im Jahr 2001 blockierte sie mit ihrer Bundesratsmehrheit die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften. Obwohl die erdrückende Mehrheit der Medien die aktuelle Entwicklung bejubeln, sind viele Menschen in unserer Heimat mit dem neuen Spruch der Karlsruher Richter nicht einverstanden. Für die Meisten ist und bleibt die Ehe die

Basis der Familie,

die die kleinste Zelle des Staates darstellt und darum für das gesellschaftliche Zusammenleben von elementarer Bedeutung ist. An diesem Sicherheitsprinzip ändern weder Scheidungsraten noch offensichtlich völlig durchgeknallte Politiker wie

Gabriele Pauli

etwas, die bereits als CSU - Landrätin die Ehe auf Zeit [ 7  Jahre ] einführen wollte. Die Ehe ist die Verbindung von Mann und Frau. Wer heiratet, übernimmt Verantwortung für den Ehepartner. Beide Partner verpflichten sich, füreinander einzutreten und zu sorgen, mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Soll nun das Gleiche

für eingetragene Lebenspartnerschaften von

Schwulen und Lesben gelten?

Mit ihrem Urteil tragen die Karlsruher Richter, sicherlich ungewollt und in bester Absicht, zur weiteren Aushöhlung des Sicherheitshortes der Ehe bei und legen vermutlich den Grundstein zur Aufweichung des Staates.

 

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Stand: 04.09.2010

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