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DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

DRSB e.V. • Ikenstraße 8 • 40625 Düsseldorf

Herrn

Dr. Wolfgang Schäuble

Bundesfinanzminister

Bundesministerium der Finanzen

Wilhelmstraße 97

D - 10117 Berlin

 

 

14. April 2011

 

Erstes offenes Schreiben an Herrn

Dr. Wolfgang Schäuble

Bundesfinanzminister

 

 

Rückforderung von Riesterzulagen

Hier: Fiskalische Auswirkungen

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

 

die überraschenden Meldungen über die gigantische Rückforderung von Riesterzulagen, vorläufig beschränkt auf die Kalenderjahre 2005 bis 2007, hat bei vielen DRSB - Lesern und - Sympathisanten zu einer tiefen Verunsicherung geführt.

Nachdem die Nachwehen um die Themen „Pendlerpauschale“ und „häusliches Arbeitszimmer“ zum großen Teil ausgestanden sind, droht womöglich für Riestersparer ein weiteres Unheil.

Die Versicherungsbeiträge zur sogenannten Riesterrente sind nach § 10a des Einkommensteuergesetzes als Altersvorsorgebeiträge abzugsfähig. Bei der Berechnung und Abrechnung der Einkommensteuer wird im zweiten Schritt die Altersvorsorgezulage [ sogenannte Riesterzulage ] in Abzug gebracht, da diese Zulage bereits auf das Vertragskonto des Bürgers bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und / oder Bank gutgeschrieben wurde.

In circa 1,5 Millionen Fällen sollen die bereits gutgeschriebenen Zulagen, aus welchen Gründen auch immer, bei Versicherungen und Banken zurückgefordert werden.

Auf Grund dieser Entwicklung bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1.

Welche Änderungen hat der Bürger aus den bereits erteilten und in den meisten Fällen bestandskräftigen Steuerbescheiden der Kalenderjahre 2005 bis 2007 zu erwarten?

2.

Wird die zurückgeforderte Zulage bei der Abrechnung der Einkommensteuer wieder gutgeschrieben?

3.

Bleiben die gezahlten Riesterbeiträge der Bürgern als Altersvorsorgebeiträge erhalten, auch wenn die Voraussetzungen für eine Riesterzulage nicht mehr bestehen? Schließlich wurden von der Finanzverwaltung die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug in der Regel abschließend geprüft.

4.

Wird der Vorläufigkeitskatalog in den Einkommensteuerbescheiden um das Thema „Riester“ erweitert?

Womöglich werden durch die fatalen Folgen der Mehrfachzuständigkeit von Behörden und der Mehrfachbearbeitung durch Behörden zum gleichen Vorgang unnötig Steuergelder aufgefressen.


Mit freundlichen und besten Grüßen aus Düsseldorf

Ihr

Udo Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

Ihr

Hans - Josef Leiting

Vorstandsmitglied des DRSB e.V.

Stand: 14.04.2011

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