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DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky Heinrich Sternemann Hans - Josef Leiting

Düsseldorf, den 07. Dezember 2009

 

 

Zwischen Wahrheit und Wirklichkeit

Wird die

[ Armuts- ] Agenda 2010

tatsächlich der finale Sargnagel für die SPD?

 

Den fatalen historischen Fehler, nicht für alle Menschen in unserer Heimat eine verpflichtende Rentenversicherung einzurichten, haben die Sozialdemokraten nur am Rande mit zu verantworten.

Für den fatalen historischen Fehler steht eher der Name von

Konrad Adenauer

und seiner vorgeblich christlichen Partei.

Möglicherweise versuchte die Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90 / Die Grünen nach der Machtübernahme im Jahr 1998 mit der so genannten Jahrhundertreform diesen Fehler wieder rückgängig zu machen. 

Als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer und zu den Pensionsansprüchen von Beamten wurde im Kalenderjahr 2001 zunächst die leider immer noch so genannte Riesterrente auf den Weg gebracht.

Im Eifer des Gefechts wurden viele notwendige und nutzbringende Merkmale übersehen, so dass im Kalenderjahr 2004 die noch die untauglichere Rüruprente kreiert werden musste. 

Eigentlich war das Hauptziel der Riesterrente,

die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

auf 20% zu deckeln, um die sozialen Nebenkosten für die

Arbeitgeber zu begrenzen.

Möglicherweise ausschließlich aus diesen Gründen passte man die Fortzahlung der Rentenansprüche im Todesfall für die privaten Rentenmodelle an die Bestimmungen zur Witwen- und Waisenrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung an.

Dadurch erhielten faktisch die privaten Versicherungskonzerne die Aufgaben eines rechtschaffenden und fürsorglichen Sozialstaates.

Da nach der Gedankenwelt des Erfinders der Rüruprente die gesetzliche Rentenversicherung nicht vererblich ist und auch nicht beliehen werden kann, wurde für eine „steuerliche Förderung“ in § 10 Absatz 2 Nr.2 b des Einkommensteuergesetzes in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung auch für die Rüruprente festgelegt:

Zitat Anfang:

Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs oder die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit

[ Berufsunfähigkeitsrente ], der verminderten Erwerbsfähigkeit

[ Erwerbsminderungsrente ] oder von Hinterbliebenen  [ Hinterbliebenenrente ] vorsieht; Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen und die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 hat; der Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen, in dem der Rentenberechtigte die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 erfüllt; die genannten Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht  übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein und es darf darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen.

Zitat Ende.

Eine Vererblichkeit bei der Rüruprente wird jedoch vielfach in der Praxis von einigen Versicherungskonzernen simuliert, indem Vertragskomponenten, wie zum Beispiel eine Risikolebensversicherung mit dem Ursprungsprodukt kombiniert werden, die entweder zusätzliche Prämien auffressen oder die Leistungsfähigkeit des Vorsorge - Produktes verschlechtern.

Die Riesterrente kann ebenfalls nur an den Ehegatten und an Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden, „vererbt“ werden.

Auch die Riesterzulagen können nur vom Ehegatten übernommen werden, wenn im Todesfall die Ehepartner im Sinne des Einkommensteuergesetzes nicht dauernd getrennt gelebt haben.

Die Auszahlungen der angesparten Rentenansprüche unterliegen in allen Fällen der so genannten nachgelagerten Versteuerung.

Verschärfend kam hinzu, dass der SPDler Hans - Adalbert Rürup im Kalenderjahr 2006 zur nachträglichen Rechtfertigung der Unvererblichkeit seiner verdrechselten Rentenmodelle die Abschaffung der Witwen- und Waisenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung vorschlug.

Der SPDler Hans - Adalbert Rürup

[ ehemals hochbezahlter Mitarbeiter beim Strukturvertrieb AWD ]

wollte allen Ernstes die Versorgung von Witwen und Waisen zusätzlich den Gemeinden in Form einer Sozialhilfe aufbürden.

Entsprechend den Empfehlungen des DRSB e.V. greifen daher zwischenzeitlich die meisten Menschen in unserer Heimat auf das

klassische Sparbuch

zurück, das als ein bewährtes Altersvorsorgeinstrument gilt.

Und dies aus gutem Grund, denn solange es keine sinnvollen, nutzmehrenden und zukunftsfesten Altersvorsorgesysteme nach den Vorschlägen des DRSB e.V. gibt, kann bei einem klassischen Sparbuch jeder Bürger immer über sein Vermögen verfügen und  auch nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen vererben.

Damit ein Vermögensverlust bei einem Ausstieg aus einem Riestervertrag oder aus einer Rüruprente vermieden wurde, empfiehlt der DRSB e.V. nach wie vor, möglichst nicht den Weg der Kündigung zu gehen, sondern den Weg der vermögenserhaltenden Rückabwicklung zu wählen.

Bekanntlich fehlen in den meisten Beratungsprotokollen der Versicherungsvermittler die Hinweise auf die versteckten und hinterlistigen Wirtschafts- und Steuerfallen sowie auf die gefährlichen

Berufsfallen der Riesterrente.

Dementsprechend kann jeder Betroffene mit anwaltlicher Hilfe den Vertrag rückwirkend vermögenserhaltend auflösen.

Nur für den Fall, dass die verantwortlichen Politiker an der Unvererblichkeit der privaten Rentenmodelle festhalten möchten, sieht unserer Grundgesetz alternativ die Möglichkeit vor, neben dem angeschlagenen Bankenbereich auch die Marktteilnehmer aus dem Versicherungssektor zu verstaatlichen.

Dadurch würden die Altersvorsorgevermögen von

aktuellen und zukünftigen Rentenbeziehern

im Kollektiveigentum aller Bürger belassen und nicht

nur als zusätzliche Rendite den Kapitaleignern zufließen.

Unter diesem Gesichtspunkt könnte man der rürupschen Gleichschaltungsmentalität von gesetzlicher und privater Altersvorsorge zumindest noch eine gewisse Logik abringen.

Bedauerlicherweise können aber in einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge keine sozialpolitischen Aspekte eingebaut werden, da es sich rein versicherungsrechtlich und versicherungsmathematisch betrachtet um Einzelverträge zwischen einem Versicherer und einem Bürger handelt.

Unsere Verfassung lässt es daneben nicht zu, dass ein fremder Dritter auf das private Vermögen eines Bürgers zugreifen oder entgegen dem Willen des Erblassers über sein Vermögen verfügt werden kann. 

Es ist deshalb immer wieder schockierend, wenn man darüber in Ruhe nachdenkt, mit welcher Gleichgültigkeit oder sogar Menschenverachtung die Protagonisten von

SPD und Bündnis 90 / Die Grünen

mit dem privaten Altersvorsorgevermögen der Menschen in unserer Heimat umzugehen bereit waren.

Die neue Führungsriege um

Sigmar Gabriel und Hannelore Kraft

haben nun bis zur Landtagswahl in Nordrhein - Westfalen [ 09. Mai 2010 ] die Möglichkeit mit der schädlichen, bürgerverachtenden und selbstherrlichen Bastapolitik von

Schröder, Müntefering, Steinmeier und Steinbrück

aufzuräumen und zu brechen.

Sollte den jetzt verantwortlichen SPD - Protagonisten

Sigmar Gabriel und Hannelore Kraft

diese, gewiss nicht einfache Übung gelingen, so sind viele aktuelle und zukünftige Rentenbezieher durchaus bereit, auch wieder an eine wahrheitsgemäße Sozialdemokratie zu glauben.

Möge den neuen Protagonisten der SPD die Übung

zwischen Wahrheit und Wirklichkeit

gelingen, damit die unsägliche

[ Armuts- ] Agenda 2010

nicht doch noch zum finalen Sargnagel für die SPD werden kann.


             

 

DRSB

 

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sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,

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Stand: 07.12.09

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