DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
DRSB e.V. • Ikenstraße 8 • 40625 Düsseldorf
Herrn
Dr. Frank - Jürgen Weise
Vorsitzender des Vorstandes
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
D - 90478 Nürnberg
Düsseldorf, den 19. Mai 2009
Erstes offenes Schreiben an
Herrn Dr. Frank - Jürgen Weise
Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit
Einsatz für Arbeit
Hier: Kurzarbeitergeld und private Altersvorsorge
Sehr geehrter Herr Dr. Weise,
unter der Überschrift „Einsatz für Arbeit“ weisen Sie auf Ihrer Internetseite darauf hin, dass mit dem Konjunkturpaket II die Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld vereinfacht wurden. Das Internetportal „Ihre-Vorsorge.de“, eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung, weist darauf hin, dass Bürger auch durch Zeiten von Kurzarbeit Rentenansprüche wie durch normale Beschäftigungszeiten mit geringfügigen Abstrichen erwerben.
Und zwar wird aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Gehalt und dem Kurzlohn ein fiktives Arbeitsentgelt gebildet.
Beiträge zur Rentenversicherung werden auf Basis von 80% dieser Differenz durch den Arbeitgeber gezahlt, wovon die Bundesagentur für Arbeit bis Ende 2010 die Hälfte trägt.
Grundlage der staatlichen Rentenförderung für die immer noch so genannte Riesterrente ist es, dass der Bürger ab dem Kalenderjahr 2008 mindestens 4% seines eigenen sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes in die Riesterrente einzahlt.
Gehört das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld auch zu dem eigenen sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalt für Zwecke der Berechnung der Mindestbeiträge der Riesterrente?
Berechnet sich die Mindestbemessungsgrundlage auch nach einem fiktiven Arbeitsentgelt wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung?
Wenn ja:
Erhalten Bezieher von Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit eine Mitteilung über die Höhe des ausgezahlten Kurzarbeitergeldes für Zwecke der Berechnung eines Mindestbeitrages zur Riesterrente?
Leistet die Bundesagentur für Arbeit neben dem Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung auch einen Zuschuss für die Riesterverträge der Kurzarbeiter?
Für die betroffenen Bürger ist es deshalb von wachsendem Interesse, inwieweit die bestehenden Riesterverträge davon beeinflusst werden könnten.
Ferner möchten wir Ihnen natürlich die Möglichkeit einräumen, die vielfach auch bei den Versicherungsvermittlern aufkommenden Unsicherheiten und Eindrücke einer möglicherweise hinderlichen Auswirkung auf vermittelte Riesterverträge, nachhaltig auszuräumen.
Wir bitten Sie, die vom DRSB e.V. gestellten Fragen zeitnah und umfassend zu beantworten, denn für alle Betroffenen bedarf es einer schnellstmöglichen Aufklärung.
Erteilen Sie dem DRSB e.V. in Ihrem Antwortschreiben auch Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung auf der DRSB - Internetseite.
Wir freuen uns auf Ihre sehr geschätzte Mitwirkung. Vielen Dank für Ihre Mühewaltung.
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Mit freundlichen und besten Grüßen aus Düsseldorf |
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Udo Piasetzky |
Hans - Josef Leiting |
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Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V. |
Steuerberater und Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V. |