DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
DRSB e.V. • Ikenstraße 8 • 40625 Düsseldorf
Herrn
Martin Hoppenrath
Vorsitzender des Vorstands
PSVaG Pensions - Sicherungs - Verein
Berlin - Kölnische Allee 2 - 4
D - 50969 Köln
Düsseldorf, den 11. April 2009
Erstes offenes Schreiben an
Herrn Martin Hoppenrath
Vorsitzender des Vorstands des PSVaG
Geplante Rettung der Adam Opel GmbH
| Hier: | 1. Fragen zu Pensionsansprüchen von Opel - Mitarbeitern |
| 2. Risiken der Inanspruchnahme für Pensionsverpflichtungen |
Sehr geehrter Herr Hoppenrath,
beiliegend zu diesem Schreiben erhalten Sie Ablichtung unseres heutigen Schreibens an Herrn Carl - Peter Forster, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Adam Opel GmbH, zur persönlichen und gefälligen Kenntnisnahme.
Der PSV ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.
Satzungsgemäß ist jeder Arbeitgeber in Deutschland Mitglied im PSV, wenn er seinen Mitarbeitern die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge einräumt.
Gemäß Ihrer Aussage ist das System PSV stressresistent. Gegenüber der Financial Times Deutschland erklärten Sie jüngst im Zusammenhang mit möglichen Turbolenzen bei der Adam Opel GmbH:
Zitat Anfang:
Die Funktionsfähigkeit der Insolvenzversicherung ist nicht gefährdet.
Zitat Ende.
Aus gegebenem Anlass bitte Sie der DRSB e.V. deshalb um Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen:
1.
Wird ein versicherungstechnischer Risikozuschlag erhoben, wenn ein Mitgliedsunternehmen im PSV aus unmittelbaren Versorgungszusagen selbst keine Aktivwerte für Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern bildet und anspart?
2.
Wird aufgrund des bislang größten Einzelschadens der PSV aus dem Kalenderjahr 1982 durch die AEG in Höhe von circa 511, 3 Millionen Euro [ 1 Milliarden DM ] für Risiken von Konzernen, wie zum Beispiel der Adam Opel GmbH, ein Höchstbetrag der Inanspruchnahme vereinbart?
Oder wird hierzu eine Einzelfallversicherung durch die PSV abgeschlossen?
3.
Das Gesamtvolumen einer möglichen Inanspruchnahme aus Pensionsverpflichtungen der Adam Opel GmbH wird zurzeit auf circa 4 Milliarden Euro beziffert.
In welcher Größenordnung könnte der PSV ohne Hilfe des Staates bei einer Insolvenz der Gesellschaft die Verpflichtungen tragen?
4.
Welche Sicherungsmechanismen bestehen bei dem Eintritt eines Großschadens?
5.
Wie hoch ist der aktuelle Stand des Ausgleichsfonds des PSV zu einer Schadensbegleichung eines Großschadens?
6.
Wie und wo werden die Aktivwerte aus dem Ausgleichsfonds angelegt?
7.
Satzungsgemäß versichert der PSV übernommene Rentenansprüche nach Maßgabe von § 8 BetrAVG bei einem Konsortium.
Ist dieses Konsortium deckungsgleich mit dem für die Abwicklung der Rentenzahlungen eingerichteten Konsortium von 56 Lebensversicherungen unter der Geschäftsführung der Allianz LV - AG, in Stuttgart?
Die anstehenden Problemlösungen für die Opelaner dulden keinerlei Aufschub mehr, so dass wir Sie höflich bitten müssen, uns Ihr Antwortschreibens bis zum
18. April 2009
zukommen zu lassen.
Gerne veröffentlichen wir Ihre schriftliche Antwort auf unserer der Internet - Seite.
Vielen Dank für Ihre zu erwartende Mühewaltung.
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Mit freundlichen und besten Grüßen aus Düsseldorf |
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Ihr |
Ihr |
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Udo Piasetzky |
Hans - Josef Leiting |
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Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V. |
Steuerberater und Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V. |