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DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky · Christian Hindahl · Hans - Josef Leiting

Düsseldorf, den 03. Juni 2009

 

 

Sicherheit im Notfall

 

Freiberufler, Handelsvertreter, Gewerbetreibende sowie mittelständische Unternehmer

leisten seit mehr als 69 Jahren ihren Beitrag zum Gelingen der Wohlfahrtsmehrung für die Bürger.

Mit Fleiß, Mut und unternehmerischer Weitsicht schaffen diese zuverlässigen kleinen

Wirtschaftsgiganten

die meisten sicheren Arbeitsplätze und stehen zu ihrer kollektiven Verpflichtung für unseren Staat.

Dabei vergessen sehr viele von ihnen gerne schon einmal die so genannte

„Eigensicherung“

oder Absicherung im Notfall. Denn jeder dieser zuverlässigen kleinen

Wirtschaftsgiganten

kann durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage versetzt werden, dass wichtige geschäftliche und persönliche Angelegenheiten nicht mehr selbst zu regeln sind.

Wer trifft dann die notwendigen Entscheidungen für sie?

Wer entscheidet über einzuleitende medizinische Maßnahmen?

Wer erledigt Bankgeschäfte,

verwaltet das Vermögen und kümmert sich um die Mitarbeiter?

Wer sucht einen Platz im Pflege- oder Seniorenheim?

Viele Entscheidungen kann nur der „Chef“ treffen und wenn er außer Gefecht gesetzt wird, entsteht oftmals ein Entscheidungsvakuum.

Die stetig ansteigenden Anfragen an den DRSB e.V. von den zuverlässigen kleinen

Wirtschaftsgiganten

zum brisanten Thema

Vorsorgevollmacht

veranlasst den DRSB e.V. zur Durchleuchtung der Situation.

Eine Vorsorgevollmacht kann in Notsituationen weiteres Handeln ungemein erleichtern. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine andere Person, die dann im Falle einer Erkrankung oder einer anderen Notlage, bestimmte und definierte Aufgaben als

Bevollmächtigte

ausführen darf.

Der Bevollmächtigte tritt dann an die Stelle des Vollmachtgebers und entscheidet für ihn, da der außer Gefecht Gesetzte hierzu nicht in der Lage ist.

Es handelt sich also um eine absolute

Vertrauensstellung

und es sollte deshalb gut überlegt werden, wen man dafür vorsehen möchte.

Die nachfolgenden Fragen wurden am häufigsten an den DRSB e.V. gestellt:

Was ist der Unterschied

zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung?

Liegt keine testierte Vorsorgevollmacht vor, dann muss in einer Notlage ein Gericht entscheiden und einen gesetzlichen Betreuer einsetzen.

Für den Fall der Geschäftsunfähigkeit gibt es zwei Möglichkeiten:

Entweder das Gericht bestellt einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter oder man setzt zu guten Zeiten eine Person durch Vorsorgevollmacht dazu ein, wichtige Rechtshandlungen für einen vorzunehmen.

Wenn eine Person des Vertrauens mangels Verwandtschaft oder Streitigkeiten im Familienkreis fehlt, erscheint die Betreuung die beste Lösung, denn die Betreuer werden von den deutschen Gerichten kontrolliert.

Die gerichtliche Einsetzung von Betreuern nimmt aber erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch, die womöglich in den meisten Fällen nicht vorhanden sein dürfte.

Wer also geeignete Personen aus seinem Umfeld kennt, sollte die

Vorsorgevollmacht

wählen.

Der Bevollmächtigte kann dann im Notfall sofort handeln, so dass zeitaufwändige gerichtliche Betreuungsverfahren entfallen.

Eine Vorsorgevollmacht ersetzt die Betreuung und ist in der überwiegenden Zahl der Fälle eindeutig einer Betreuung vorzuziehen.

Gibt es keine Vollmacht, wird automatisch vom Staat ein Betreuer eingesetzt.

Kann ein Ehepartner nicht alles ohne Vollmacht regeln?

Eindeutig: „Nein“.

es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Familienangehörigen die eigenen Angelegenheiten selbst regeln dürfen, falls der Entscheider nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Bereits bei Banken oder Behörden stoßen Ehefrauen sowie Ehemänner und erwachsene Kinder immer wieder schnell an die Grenzen, wenn Sie zum Beispiel eine einfache Überweisung tätigen wollen.

Es gibt kein gesetzliches Recht, für den Ehepartner oder für einen Verwandten zu handeln.

Dies ist nur dann möglich, wenn man Bevollmächtigter ist oder vom Gericht als Betreuer eingesetzt wurde.

Welche Vorteile bietet eine Vorsorgevollmacht?

Bei der Vorsorgevollmacht setzt ein gesunder Bürger einen Bevollmächtigten ein, der im Notfall für ihn handeln kann.

Ein Bevollmächtigter kann viel freier agieren und Entscheidungen treffen, als es ein gerichtlich bestellter eingesetzter Betreuer kann.

Welche für Risiken gibt es?

Ein Bevollmächtigter darf, kann und soll ausschließlich im Sinne des Vollmachtgebers handeln.

Hat ein Bevollmächtigter eine so genannte

„kleine oder große Handlungsmacht“,

so kann er diese theoretisch negativ ausnutzen.

Deshalb sollte die Auswahl der Vollmachterklärung mit sehr viel Sorgfalt und mit dem juristischen Rat eines Rechtsanwalts des Vertrauens vorgenommen werden.

Kann eine einmal erteilte Vollmacht widerrufen werden?

Ja,

eine erteilte Vollmacht ist jederzeit schriftlich formlos zu widerrufen.

Worin besteht der Unterschied zwischen

einer  Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung wird festgelegt, wie man als entscheidungsunfähiger Patient ärztlich behandelt werden möchte.

Eine Vorsorgevollmacht hingegen ist eine umfassende schriftlich testierte Willenserklärung.

 

Hier setzt man einen namentlich benannten

Bevollmächtigten

ein, der für den Vollmachtgeber handeln soll, im Rechtsverkehr, geschäftlichen Angelegenheiten und in persönlichen Dingen.

Sinnvollerweise integriert man in eine Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung.

Wer kann eine Vorsorgevollmacht aufsetzen?

Grundsätzlich kann jeder Bürger eine solche Vollmacht am heimischen Computer oder handschriftlich selbst erstellen.

Da jedoch die Vollmacht im Rechtsverkehr anerkannt werden soll, ist es sinnvoll und nützlich, dies durch einen erfahrenen

Rechtsanwalt oder Notar

erledigen zu lassen.

Dies hat den Vorteil einer qualifizierten Beratung und erleichtert bei Behörden und Unternehmen die Akzeptanz der Urkunde.

Die juristischen Beratungskosten richten sich nach dem Wert des Vermögens.

Eine Ersatzmöglichkeit ist die beratende Begleitung durch anerkannte Betreuungsvereine.

Grundsätzlich sollte eine

Vorsorgevollmacht folgende Bereiche abdecken:

1.

Gesundheit und Pflege unter Berücksichtigung der Verbindung zur  Patientenverfügung.

Neben diesem Dokument sollte die Vollmacht umfassen, über Gesundheitsfragen entscheiden zu dürfen.

Denn es ist oftmals zweifelhaft, ob die in der Patientenverfügung beschriebene Situation wirklich vorliegt.

Dann kann der Vertreter unabhängig von der Verfügung über die medizinische Behandlung entscheiden.

2.

            Post und Fernmeldeverkehr, also das Recht, Briefe entgegenzunehmen und zu öffnen.

3.

            Aufenthalt und Wohnangelegenheiten.

4.

            Vertretung vor Behörden und Gerichten.

5.

Vermögensangelegenheiten sowie alles, was mit den finanziellen Vorgängen zu tun hat. Hierbei ist zu beachten, dass die Banken häufig eine Vollmacht auf eigenen Vordrucken wünschen oder sogar ausdrücklich verlangen.

Wo sollte eine Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden?

Der ganze Aufwand ist wertlos, wenn niemand weiß, wo die Vorsorgevollmacht aufbewahrt wird.

Zumindest der Bevollmächtigte sowie eine weitere Person aus der Familie sollten deshalb den Aufbewahrungsort kennen.

Eine notariell beglaubigte Vollmacht kann beim Notar aufbewahrt werden.

Kann man eine Vorsorgevollmacht registrieren lassen?

Ja,

eine registrierte Aufbewahrung ist bei der Bundesnotarkammer jederzeit möglich.

Bei der Bundesnotarkammer sind schon über 500.000 Vorsorgevollmachten hinterlegt und registriert.

Anschrift:

Bundesnotarkammer

Zentrales Vorsorgeregister

Postfach 08 01 51

10001 Berlin

Telefon: 0 18 05 / 35 50 50.

In einem eingetretenen Notfall können Vormundschaftsgerichte hier anfragen, inwieweit eine Bevollmächtigung vorliegt.

Weitere Möglichkeiten der Hinterlegung für Vorsorgevollmachten bestehen bei der:

Deutschen Hospiz - Stiftung

Europaplatz 7

44269 Dortmund

Telefon: 02 31 / 73 80 730

oder bei jedem Rechtsanwalt und Notar.    

Auf schriftliche Anfragen vermittelt der DRSB e.V. sehr gerne Rechtsanwälte und Notare, die langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Vorsorgevollmacht nachweisen können.

      

Vorsorgevollmachten bieten Sicherheit im Notfall.

 

             

 

DRSB

 

Wir kämpfen seit 21 Jahren mit der Stimme der Demokratie

für

einen modernen Sozialstaat,

sichere, langfristige Arbeitsplätze,

sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,

sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,

und für

korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.

 

 

             

Stand: 03.06.09

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