Ursprung des Riesterwahns

Ursprung des Riesterwahns?

Die drei Stolper – Fallen

05. April 2010

 

Nachdem ROT / GRÜN vor mehr als 9 Jahren das „Pannenmodell” Riester auf den Weg brachte, wurden Jahr für Jahr Fehler entdeckt und führten zur verunglückten ständigen Nachbesserungen.

Kein Mensch konnte damals ahnen, mit welche Systemfehlern und Risiken das

Pannenmodell

versehen war mit denen mittlerweile mehr als 13 Millionen Verträgen belastet sind.

Stolper – Falle I

Hartz – IV – Sicherheit

Bei den meisten bisher abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um so genannte „Mini – Verträge”.

Bei dieser Vertragsform erreicht man bereits mit einem Mindesteigenbeitrag von zurzeit 60,00 Euro die volle asymmetrische Zulagenförderung in Höhe von 154,00 Euro zuzüglich einer Kinderzulage von 185,00 Euro.

Der Grund liegt darin, dass sich bei prekären Beschäftigungsverhältnissen meistens kein höherer Mindesteigenanteil ergibt.

Nach dem Altersvermögensgesetz sind jedoch 4% der Bemessungsgrundlage zur gesetzlichen Rentenversicherung des Vorjahres abzüglich der Zulagen als Mindesteigenanteil einzuzahlen.

 

Bei stetig schwankender Beitragseinzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung wird bei länger anhaltenden prekären Beschäftigungsverhältnissen der Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei dem Erreichen des Renteneintrittsalters von 65 Jahren oftmals unterhalb des Sozialhilfesatzes liegen, so dass den betroffenen Menschen der Weg zum Sozialamt nicht erspart bleiben wird.

 

Womöglich erst beim Sozialamt werden die Betroffenen mit Entsetzen und Ernüchterung feststellen, dass neben der Anrechnung der gesetzlichen Rente auch eine Anrechnung einer privaten Rente beim Sozialgeld zum Tragen kommt.

Nach intensiver Durchleuchtung der Werbebotschaften zur Riesterrente fehlt in der Regel ein Hinweis, dass die „Hartz – IV – Sicherheit” lediglich vom 16. bis zum 65. Lebensjahr besteht und demnach nur in der Ansparphase ein privates Altersvorsorgevermögen in einer festen Staffelung nicht bei „Hartz – IV” zur Anrechnung gelangen kann.

Diese oftmals fehlenden Hinweise können sich wie ein Bumerang für die Gesellschaften auswirken. Denn eine Hartz – IV – Sozialhilfe – Sicherheit gibt es nicht.

Wer haftet also bei

unzureichender Aufklärung eines Riesterkunden?

Womöglich lediglich die Vertragspartner, also Versicherer, Banken und Bausparkassen.

Stolper – Falle II

Verwaltungskosten und Garantien

Bis zur Einführung des Riester – Modells war es ausschließliche Aufgabe der Assekuranz, aus den Beiträgen zu Kapitallebens – und Rentenversicherungen ihrer Kunden in sinnvollen Versicherungsprodukten eine möglichst optimale Rendite zu erzielen und diese bei Fälligkeit der Verträge auszuzahlen.

Die fiskalischen Folgearbeiten aus Förderung des Beitrages und einer möglichen Versteuerung bei Auszahlung der Lebens – und Rentenversicherung wurden ausschließlich durch Mitarbeiter beim Finanzamt bearbeitet.

Diese sinnvolle Aufgabentrennung wurde mit der Einführung der Riesterrente final beendet und zusätzlich mit unnützen Mehrfachbearbeitungen belegt.

 

Mit Einführung der Riesterrente wurden die Kontrolle und eine mögliche Nachforderung des Mindesteigenbeitrages zur Altersvorsorge den Gesellschaften auferlegt.

Daneben haben die Gesellschaften eine anteilige Kürzung und Rückführung der Zulagen an die neu eingerichtete so genannte Zentralstelle vorzunehmen, falls nicht bis zu einem bestimmten Stichtag der Mindesteigenbeitrag zur Riesterrente vom Kunden gezahlt wird.

Parallel dazu kann beim Finanzamt der so genannte Riesterbeitrag als Vorsorgeaufwendung steuerlich unter Anrechnung der Zulagen geltend gemacht werden.

Für Zwecke der Gesamtkontrolle muss ein Datenträgeraustausch zwischen der Zentralstelle, der Deutschen Rentenversicherung, der Finanzverwaltung und den einzelnen Vertragspartnern Versicherungen, Banken oder Bausparkassen erfolgen.

 

Durch die Verwaltung und Überwachung eines über mehrere Jahrzehnte bestehenden Riestervertrages entstehen bei den Vertragspartnern enorme Verwaltungskosten, die die Leistungsfähigkeit ihrer Produkte erheblich einschränken.

Auch auf die richtige Antragstellung zum Erhalt der Riesterzulagen haben die Vertragspartner nur geringen Einfluss.

Jeder Riesterkunde muss diesen Antrag selbst bei der Zentralstelle einreichen, Änderungen der Familienverhältnisse und Rückfragen in eigener Verantwortung mitteilen.

Die Notwendigkeit einer permanenten Nachberechnung und Vertragsanpassung aufgrund des schwankenden Mindesteigenbeitrages, kann ein Riesterkunde ohne entsprechende kaufmännische Vorbildung nicht abgleichen.

Diese offensichtlich gewollten Behinderungen lassen den Bürokratieaufwand täglich anwachsen.

Durch unrichtige oder unvollständige Angaben in den komplizierten Formularen und durch die grundsätzliche Prüfung der Zulagenberechtigung auf einen „definierten Begünstigenkreis” verzögern sich die Auszahlungen der Riesterzulagen an die Gesellschaften. Die Gesellschaften müssen aber bedingt durch die Zertifizierung ihrer Produkte nach dem Altersvermögensgesetz ihren Kunden die Zulagen, unabhängig vom Zufluss bei der Gesellschaft, zu den planmäßigen Terminen gutschreiben, garantieren und verzinsen.

Stolper – Falle III

Die Berufsfalle

Das eigentliche „KO” – Kriterium für alle Riestermodelle ist, dass man diese Form der privaten Altersvorsorge nicht durchlässig weiterführen kann, wenn die Berufslaufbahn in eine Selbständigkeit münden sollte.

Dieser fatale und irrreparable Konstruktionsfehler lässt die diversen anderen

Stolper – Fallen

als kleinere Behinderungen erscheinen.

Über allem steht aber immer die Kernfrage:

Wer trägt das wirtschaftliche Risiko

bei einer womöglichen Rückabwicklung?

Selbst ein ruhender Vertrag, der keinerlei Förderungen erhält, wird von der Pflicht zur nachgelagerten Besteuerung erfasst.

Mit dem DRSB – Artikel

Riesterrente vernichtet Mittelstand in unserer Heimat

wurde bereits im Dezember 2009 der Ursachen – und Wirkungszusammenhang zur Berufsfalle umfassend dargestellt.

Wie sagt der Volksmund bezeichnend?

Viele Köche verderben den Brei

Bei den Riestermodellen scheint es sich seit Jahren zu bewahrheiten. Immer mehr Betroffene halten die Schöpfungen des ehemaligen Darmstädter Professors

Hans – Adalbert Rürup

für ein undurchschaubares Monsterwerk.

Aus dem Meinungsspektrum lässt sich leicht ablesen, dass Riesterkunden und deren Berater die vielen Konstruktionsfehler für vorsätzliche Sabotage halten [ siehe hierzu „Dampf ablassen” ].

Eine nützliche und zukunftsfeste private Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Selbständige bleibt somit noch immer auf der politischen Streckbank.

Riesterrente und Rüruprente

behindern die Menschen in unserer Heimat, eine nachhaltige private Altersvorsorge aufzubauen.

Für rund 13 Millionen Menschen ist es ohnehin zu spät, noch wirksam vorsorgen zu können.

Denn mit den versteckten und hinterlistigen

Stolper – Fallen

wurden den Vertragspartnern Versicherungen, Banken oder Bausparkassen völlig unkalkulierbare Kosten – und Garantierisiken sowie nicht steuerbare Haftungsrisiken auferlegt, die sich höchstwahrscheinlich ohne eine rückwirkende gravierende Veränderung nicht mehr reparieren lassen werden.

Mit der

Armuts – Agenda 2010

zogen mit der tatkräftigen Unterstützung von ROT / GRÜN die Schrecken der

McKinsey – Demokratie

in alle deutschen Bundesministerien ein.

Ist hier der Ursprung des Riesterwahns zu suchen?

 

================================================

 

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

Wir kämpfen seit 22 Jahren mit der Stimme der Demokratie für einen modernen Sozialstaat, sichere, langfristige Arbeitsplätze, sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme, sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme und für korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der Europäischen Union.

 

 

Veröffentlicht unter Alle Artikel

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>