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DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky Heinrich Sternemann Hans - Josef Leiting

Düsseldorf, den 17. Februar 2010

 

Verlängerung der Leiden

Entwickelt sich die Riesterrente zu einer Volksplage?

 

Am 22. Januar 2010 überraschte die Bild - Zeitung mit der Meldung, dass einige Wirtschaftsexperten die Aufhebung des Steuergeheimnisses anregen.

Zitat Professor Rudolf Hickel / Universität Bremen:

Eine solche Datenbank wäre ein Beitrag zur

Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Sozialmissbrauch.

Zitat Ende.

Auch der als amerikafreundlich bekannte Professor Peter Bofinger hält diese skurile Idee für „absolut diskutabel“.

Zitat Bofinger / Bildzeitung:

Jeder könnte sehen, wer wie

viel zur Finanzierung des Staates beiträgt.

Zitat Ende.

Dass für die gesamte Finanzierung der Staatsleistungen zunehmend die Menschen in unserer Heimat und nicht mehr die Konzerne herangezogen werden, hat der DRSB e.V. bereits ausführlich im Artikel

Wohltäter der Konzerne

beschrieben.

Die zeitweise Überlassung des verstorbenen Finanzmanagers der Bayer AG,

Heribert Zitzelsberger

an das Finanzministerium hatte bekanntlich zur Folge, dass die meisten Städte und Gemeinden vor dem heutigen finanziellen Problemen oder vor dem totalen wirtschaftlichen „AUS“ stehen.

In der Ausgabe Nr. 4 des Wochenmagazins

STERN

vom 21. Januar 2010 haben die Journalisten aus Hamburg über diese anhaltende Misere ausführlich berichtet, ohne die tatsächlichen Ursachen beim Namen zu nennen.

Es fehlt Geld in allen Staatskassen, so dass man in allen demokratischen Parteien nach neuen sprudelnden Geldquellen sucht.

Aber zunächst muss wieder im klassischen Stil der Chicagoer Schule mit der willfährigen Hilfe der Medien ein Schockszenario aufgezogen werden.

Auch die Journalisten der

Financial Times Deutschland

scheinen neuerdings in dieses böse Spiel mit eingebunden zu werden und weisen in dem Artikel

Leben in der Freidatenkultur

[ 27. Januar 2010 ]

deutlich darauf hin, dass es an der Zeit ist, sich darauf einzustellen, dass jeder Bürger von jedem Bürger nahezu alles in Erfahrung bringen sollte.

Dabei scheuen diese vorsätzlichen

Vernichter unserer Privatsphäre

nicht davor zurück, den „unausweichlichen“ Zustand zu prognostizieren, dass selbst die deutschen Verfassungsrichter die Vernichtung unserer Privatsphäre nicht mehr aufhalten können.

Doch noch ist es nicht so weit gekommen.

Der Schutz personenbezogener Steuerdaten ergibt sich vorrangig aus dem

§ 30 der Abgabenordnung

[ AO ]

und wird flankiert vom Datenschutzgesetz.

Das Steuergeheimnis lässt sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach den Artikeln 1 Absatz 1 und 2 Absatz 1 des Grundgesetzes zurückführen.

Denn bereits im Kalenderjahr 1965 hatte das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass

§ 30 der Abgabenordnung

[ AO ]

für den Bereich des Steuerrechts die Schutzgarantie des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung konkretisiert.

Dieses Recht verbürgt den Grundrechtsträgern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen Daten.

Der Schutzbereich umfasst die Angaben, die ein Steuerbürger aufgrund des geltenden Abgabenrechts zu machen hat, weil diese weitreichende Einblicke in die persönlichen Verhältnisse und Lebensführung gewähren.

Die Geheimhaltung von steuerlichen Angaben und Verhältnissen ist über Artikel 2 Absatz 1 mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz hinaus auch durch das

Grundrecht aus Artikel 14

des Grundgesetzes geboten. Die Pflicht der Amtsträger, das Steuergeheimnis zu wahren, ist das Gegenstück zu den Offenbarungs- und Mitwirkungspflichten der Steuerbürger. Bereits aus diesen Gründen ist der von den

Vernichtern unserer Privatsphäre

und den Kritikern des Steuergeheimnisses beanstandete Schutz privater und persönlicher Interessen des Steuerbürgers verfassungsrechtlich geboten.

§ 30 der  AO

verpflichtet die Amtsträger und gewährt jedem Menschen in unserer Heimat zugleich Schutz seiner privaten Interessen. Über das Fiskalinteresse hinaus sollten die Beteiligten am Besteuerungsverfahren im öffentlichen Interesse zu wahrheitsgemäßen Angaben veranlasst und die gleichmäßige Besteuerung sichergestellt werden.

Warum sollen diese seit Jahrzehnten durch

höchstrichterliche Rechtsprechung sinnvollen Grundrechte der deutschen Bürger ausgehebelt werden?

Welcher Leichtsinn treibt die Professoren

Peter Bofinger und Rudolf Hickel,

an den Fundamenten unseres Rechtsstaates zu rütteln?

Mit der fragwürdigen Unterstützung von externen Beratern aus amerikanischen Unternehmensberatungsgesellschaften, so genanntes McKinsey - Syndrom, wurde bei der „Agenda 2010“ im Kalenderjahr 2001 eine Berufsfalle in die Riesterrente eingebaut.

Der DRSB - Artikel aus dem Dezember 2009

Riesterrente vernichtet Mittelstand in unserer Heimat

enttarnte die Ursachen - und Wirkungszusammenhänge.

Seit mehreren Jahren fordern ahnungslose Politiker eine

„Öffnung der Riesterrente“

auch für Selbständige, obwohl dies der völlig untaugliche Ansatz für eine nützliche private Altersvorsorge aller Menschen in unserer Heimat wäre.

Bei der Riesterrente muss ein so genannter Mindesteigenbeitrag geleistet werden, der einen Datenabgleich zwischen der Zentralstelle, der

Deutschen Rentenversicherung

und den privaten Versicherungsgesellschaften erforderlich macht.

Die Erweiterung der Riesterrente für Selbständige wäre nur möglich, wenn gleichzeitig  eine

Öffnung der Datenschleuse

zum Datenabgleich erfolgen würde.

Höchstwahrscheinlich möchten verantwortungslose

Politiker entgegen jeglicher Vernunft zur Rettung der untauglichen Riestermodelle das Steuergeheimnis opfern.

Das Gesetz zur illegalen Öffnung der

„notwendigen Datenschleuse“

besteht bereits.

Denn selbständig tätige Menschen in unserer Heimat sind ab dem Kalenderjahr 2011 verpflichtet, ihre Steuererklärungen und ihre Jahresabschlüsse dem Finanzamt nur noch über das Internet mit dem System

Elster

einzureichen.

Wenn aber alle Bürger für den Erhalt einer fragwürdigen Förderung der privaten Altersvorsorge durch ein Nadelöhr eines Datenabgleichs gedrückt werden, steht das Kollabieren des untauglichen Rentenmodells

Riester

unmittelbar bevor. Denn die völlig inkompatiblen Begriffe des Steuerrechts in Relation zum Begriff der Beitragsbemessungsgrenze aus der gesetzlichen Rentenversicherung lassen eine zeitnahe und durchlässige Berechnung eines Mindesteigenbeitrages in allen denkbaren Erwerbs- und Lebensphasen eines Bürgers nicht zu.

Das von vielen befürchtete totale

Riesterrentenchaos

wäre für alle Beteiligten vorprogrammiert.

Wie vom DRSB - Artikel

„Versagen die Eliten?

Teil 7

Germany 1

[ September 2008 ]

ausführlich dargestellt, wurde der Datenschutz bereits scheibchenweise ausgehöhlt und auf der Müllhalde der Geschichte entsorgt.

Die Verkettung der schrittweisen Aushöhlung des Datenschutzes lässt somit die Vermutung zu, dass die eingebaute Berufsfalle bei der Riesterrente der

Schlüssel zur völligen Aushebelung des Steuergeheimnisses ist.

Bekanntlich findet internationale Wirtschaftsspionage fortschreitend über das Internet statt.

Das von der EU gekippte Swift - Abkommen zwischen Europa und den USA für den Austausch von Bankdaten ist damit auch nur ein Baustein zur gewollten Aufweichung des Datenschutzes.

Die vermutlich vorschnelle oder unüberlegte Aussage von Professor

Peter Bofinger,

die Vernichtung unserer Privatsphäre sei

absolut diskutabel

zieht gleichzeitig eine potentielle Gefährdungslage für alle Bürger nach sich, dass man über das Internet einem erhöhten Risiko von Entführung, Erpressung, Einbruch und Diebstahl ausgesetzt werden könnte.

Daher stellen sich besorgte Menschen in unserer Heimat die Frage:

Entwickelt sich die Riesterrente zu einer Volksplage“?

Denn wer möchte schon freiwillig für den Erhalt einer Riesterförderung auf seinen Anspruch auf das Steuergeheimnis verzichten?

Die Professoren

Peter Bofinger und Rudolf Hickel

sind möglicherweise sogar beauftragt worden, als Eisbrecher für die Aufhebung des Steuergeheimnisses die Speerspitze zu bilden.

Aber nicht alles was über das Internet technisch ermöglicht wird, ist innovativ, modern oder nutzmehrend.

Die gezielte Aushöhlung des

§ 30 der  AO

könnte vermutlich das Gleichgewicht für die soziale und wirtschaftliche Stabilität in unserer Heimat stören.

 

 

 

DRSB

 

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Stand: 17.02.2010

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