Wer rettet die private Altersvorsorge

Wer rettet die private Altersvorsorge?

Delta Lloyd Groep

stellt Deutschlandgeschäft ein!

Sind die Niederländer das erste Opfer des Riesterwahns?

 

06. März 2010

 

Nach vorliegenden Informationen spielt vermutlich der britische

Aviva

Versicherungskonzern die undankbare Aufgabe des Eisbrechers, denn die meisten Lebensversicherer werden auch nicht mehr sehr lange das Riesterdebakel finanziell wegstecken können.

Deshalb erscheint der wirtschaftliche Schritt der

Delta Lloyd Groep

verständlich zu sein, denn auch einige deutsche Unternehmen stehen aufgrund des anhaltenden Riesterwahns vor dem wirtschaftlichen Kollaps.

Der DRSB e.V. war bereits vor der geplanten Einführung dieses völlig untauglichen Altersvorsorgemodells der erste Warner, der auf die katastrophalen Folgen hingewiesen hat.

Nachdem nunmehr der Verkauf der deutschen Tochtergesellschaft gefloppt ist, beabsichtigt der britische Mutterkonzern Aviva das Neugeschäft der deutschen Niederlassung der niederländischen Delta Lloyd Groep einzustellen.

Die aufgelaufenen jährlichen Verluste waren rein kaufmännisch betrachtet nicht mehr tragbar.

Doch wer ist der nächste,

der sich aus unserer Heimat zurückziehen muss?

Denn der Wegfall des Steuerprivilegs für die Kapitallebensversicherung sowie die Einführung der untauglichen

Riesterrente

beeinträchtigen nicht nur die wirtschaftliche Situation für die Delta Lloyd Lebensversicherung AG, für die Hamburger Lebensversicherung AG sowie für die Delta Lloyd Pensionskasse.

Für die gutgläubigen Kunden besteht kein großes Risiko, denn nachdem Delta Lloyd in den so genannten

„Runoff”

gegangen ist, beginnt das normale Prozedere einer geordneten Abwicklung des Lebensversicherers.

Delta Lloyd Kunden erhalten nach wie vor die vereinbarten Garantiezinsen auf ihre eingezahlten Beiträge. Lediglich die Überschußbeteiligungen wurden bereits von 4,0% auf mäßige 3,25% abgesenkt.

 

Die schlichte Stilllegung unprofitabler Versicherungsgesellschaften belegt aber erneut die vom DRSB e.V. vorhergesagte Marktentwicklung, die durch die Einführung

der untauglichen

Riesterrente

sich nun von Jahr zu Jahr beschleunigen könnte.

Scheitert jetzt die Rettung der

privaten Altersvorsorge an der Uneinsichtigkeit der Politiker?

Die konkurrierenden Altersvorsorgemodelle

Riester und Rürup

haben im Zeitverlauf erkennen lassen, dass sie sich gegenseitig blockieren und nicht nur deshalb bei den Menschen in unserer Heimat auf Unverständnis und Verunsicherung stoßen.

Schon die Riester – Berufsfalle ist ein KO – Kriterium der besonderen Art. Die eigentliche Gefahr der Agenda 2010 besteht darin, dass durch die starren Regelungen des Übergangszeitraums von 2005 bis 2040 keine Öffnungsklauseln für nutzmehrende Reformen enthalten sind und die private Altersvorsorge über einen Zeitraum von 35 Jahren einbetoniert wurde.

Obwohl der geistige Vater Professor Rürup mehrfach vom DRSB e.V. darauf hingewiesen wurde, blieb ihm vermutlich keine Chance seine untauglichen Rentenmodelle zu retten.

Denn jede denkbare negative Entscheidung des Bundesfinanzhofes, des Bundesgerichtshofes und / oder des Bundesverfassungsgerichtes zur privaten Altersvorsorge beinhalten das Risiko des sofortigen Kollabierens der starren Fehlkonstruktion.

Wie vom DRSB e.V. ständig bemängelt, darf ein durchlässiges privates Altersvorsorgesystem nicht durch einen möglichen Berufsstandswechsel blockiert werden. Bei einem Systemwechsel von Zulagenförderung zur rein fiskalischen Förderung in Kombination mit einer so genannten Mindestförderung wird der Stand des Vorsorgekontos zu einem bestimmten Kalenderjahr abgerechnet und auf den neuen Vorsorgevertrag vorgetragen. Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Gleichbehandlung der Menschen in unserer Heimat kann in einem fiskalischen System keine asymmetrische Förderung erfolgen.

Das feste Zulagenmodell der Riesterrente erweckt fatalerweise bei einem Mindesteigenbeitrag in Höhe des jährlichen Sockelbetrages von 60,00 Euro bei den Menschen die Hoffnung, hinreichend für das Alter vorgesorgt zu haben.

Verstärkt wird dieser Eindruck durch den Hinweis auf eine vermeintliche

Hartz – IV – Sicherheit.

Da aber ab dem 65. Lebensjahr keine „Hartz – IV – Sicherheit” mehr besteht, erfolgt eine volle Anrechnung auf mögliche Ansprüche beim Sozialgeld, wenn die Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung unterhalb des Sozialgeldes liegt. Erfolgt aber die Einzahlung in eine Riesterrente immer nur auf der Basis eines Sockelbetrages von 60,00 Euro, kann kein Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung in einer Erwerbsphase aufgebaut worden sein.

Die hochgelobte Riesterrente ist

für die Betroffenen somit weniger als ein so genanntes

Null – Summen – Spiel”.

Bei einer Umstellung der Zulagenförderung auf eine fiskalische Förderung werden womöglich Politiker aus der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen den Versuch starten, das untaugliche Modell der Riesterrente mit dem Hinweis auf „soziale Kälte” zu retten.

Doch mit einer sachlich korrekten Aufklärung

der Bevölkerung läuft diese Argumentation ins Leere.

In der sozialen Marktwirtschaft können

nur wirtschaftlich gesunde, nutzmehrende Systeme bestehen.

So hart es auch im ersten Anschein klingen mag, eine

wunderbare Brotvermehrung

konnte und wird es mit der untauglichen Riesterrente niemals geben können.

Eine fiskalische Förderung und Entlastung von Vorsorgeaufwendungen kann nur insoweit greifen, wie spiegelbildlich zusätzliches Einkommen zu einer Steuerbelastung führt.

Die extreme Hebelwirkung einer festen Zulageregelung von 154,00 Euro und einer Kinderzulage von 185,00 Euro bei einem geringen Sockelbeitrag von 60,00 Euro wird meistens nur in prekären Beschäftigungsverhältnissen erreicht.

In Jahren des Erwerbslebens mit normalen Einkommen liegt eine Zulagenförderung in der Regel unterhalb einer fiskalischen Förderung.

Aufgabe der Versicherungsgesellschaften kann es nur sein, aus den eingezahlten Beiträgen der Kunden mit sinnvollen Altersvorsorgeprodukten Vermögenswerte zu erwirtschaften, die die in Aussicht gestellte Altersvorsorge auch gewährleisten.

Versicherungsgesellschaften

können nicht zusätzlich die Aufgabe und die Kontrolle übernehmen, in wieweit ein Riesterkunde sein Einkommen „hinreichend” für Zwecke der Altersorge verwendet, um anschließend Nachforderungen zu stellen oder gar Sanktionen gegenüber den Kunden durch Kürzung der Zulagen vorzunehmen.

Diese unsinnigen

Verwaltungsvorleistungen,

die von der Versicherungswirtschaft zu erbringen sind, mussten, wie vom DRSB e.V. vor der Einführung der Riesterrente berichtet, zu einer extremen Dauerbelastung für die Leistungsfähigkeit der Versicherungsprodukte führen.

Es ist alleine die Aufgabe des Staates

für eine valide private Altersvorsorge sinnvolle und

zielführende Kontrollen und Steuerungsmechanismen durch lernfähige Systeme einzurichten.

Wie vom

Deutschen Rentenschutzbund e.V.

vorgestellt, muss in einem ersten Schritt eine Umstellung der privaten Altersvorsorge vom untauglichen Zulageverfahren mit Mindesteigenbeiträgen auf eine rein fiskalische Förderung ohne Mindesteigenbeiträge erfolgen.

Die Frage der sinnvollen Förderung der Höhe nach kann bei Vorliegen entsprechender Erfahrungswerte anschließend im zweiten Schritt vorgenommen werden.

Bei einer dringend notwendigen Novelle der privaten Altersvorsorge ist auf der Grundlage privatrechtlicher Vereinbarungen zwischen den Menschen in unserer Heimat und der Assekuranz eine Vererblichkeit nach den Bestimmungen des BGB unentbehrlich.

Ebenfalls müssen wirtschaftlich bedingte Kündigungen von privaten Verträgen nach den Bestimmungen des BGB ohne völlig unnötige Total – Verluste möglich sein.

Im Falle einer Kündigung erfolgt eine Nachversteuerung der zuvor erhaltenen steuerlichen Förderung.

Die Auszahlung des Vorsorgeguthabens erfolgt unter dem Abzug einer Kapitalertragsteuer in Höhe des gültigen Grenzsteuersatzes.

Ein weiteres verbleibendes Steuerguthaben wird ausschließlich durch die Finanzverwaltung abgerechnet und ausgezahlt. Die bestehenden Regelungen nach dem Einkommensteuergesetz, wonach die private Altersvorsorge nicht kapitalisierbar und beleihbar sein darf sind nachvollziehbar und sinnvoll.

Die vom DRSB e.V. vorgestellte Förderung macht einen Datenträgeraustausch zwischen der Deutschen Rentenversicherung, der Finanzverwaltung und der Versicherungswirtschaft überflüssig und spart erheblich Kosten ein.

Auch das Steuergeheimnis

in seiner bewährten Form brauchte nicht aufgeweicht werden.

Warum also wird die Rettung

der privaten Altersvorsorge durch die Hilfe des

DRSB e.V. blockiert?

Verständnis- oder Egoproblem der Politiker?

Bereits in wenigen Jahren haben wir in unserer Heimat mehr als 24 Millionen Rentenbezieher, da sollten doch Verständnis- oder sogar Egoprobleme lösbar sein.

 

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Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

Wir kämpfen seit 22 Jahren mit der Stimme der Demokratie für einen modernen Sozialstaat, sichere, langfristige Arbeitsplätze, sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme, sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme und für korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der Europäischen Union.

 

 

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