Ein vergessenes Sprichwort erhält in diesen Tagen wieder Aktualität:
Fest steht, dass die gesetzliche Rente bei weitem nicht ausreichen wird, den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrecht zu erhalten. Da auch die Eigenvorsorge durch die steigenden Abgaben- und Steuerbelastung erschwert wird, gewinnt die betriebliche Altersversorge immer mehr an Bedeutung.
Unternehmen steigern durch die Bereitstellung einer betrieblichen Altersversorge ihre Attraktivität.
Gerade für qualifizierte Arbeitnehmer ist ein überzeugendes Altersvorsorgeangebot ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl des Arbeitsgebers.
Zeitgemäß sind deshalb arbeitnehmerfinanzierte Formen der betrieblichen Altersversorge, bei denen der Arbeitnehmer den Umfang seiner individuellen Altersvorsorge selbst bestimmt.
Hierbei wandelt der Arbeitnehmer einen von ihm selbst bestimmten Teil seines Gehaltes oder einer Sonderzahlung in Rentenansprüche um.
Es kommen allerdings nur Gehaltsbestandteile in Betracht, die weder dem Grunde noch der Höhe nach bereits erdient sind.
Als Gegenleistung für den verzichteten Lohn erteilt dert Arbeitgeber eine wertgleiche Pensionszusage und schließt für diese eine Rückdeckungsversicherung ab.
Der Vorteil für alle Arbeitnehmer besteht darin, dass die Altersvorsorge aus dem Bruttogehalt heraus finanziert werden kann, denn der Umwandlungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Das Finanzamt greift erst bei der Auszahlung im Alter zu
also, in der der persönliche Steuersatz im Normalfall niedriger ausfallen wird als in der aktiven Erwerbsphase.
Aber auch der Arbeitgeber profitiert von dieser Art der betrieblichen Altersversorgung, denn werden Gehaltsteile unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung umgewandelt, so spart er die darauf entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung.
Voraussetzung bei der Umwandlung von Tariflohn ist allerdings, dass der Tarifvertrag eine entsprechende Öffnungsklausel für die Entgeltumwandlung besitzt.
Da zahlreiche Unternehmen eine bilanzneutrale betriebliche Altersvorsorge vorziehen, sie weder Rückstellungen bilden noch eine Rückdeckungsversicherung aktivieren möchten, kann eine so genannte Gruppenunterstützungskasse eine Lösung bieten.
sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die in diesem Fall den Betrag der Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers über den Arbeitgeber erhält.
Gruppenunterstützungskassen erteilten dem Arbeitnehmer eine wertgleiche Versorgungszusage, die durch Lebensversicherungen rückgedeckt werden kann. Da die Verwaltungsaufgaben üblicherweise durch den Anbieter der Unterstützungskasse übernommen werden, ist die Entgeltumwandlung über eine Unterstützungskasse eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung auch für kleinere und mittelständische Unternehmen.
Der jährliche
und der daraus resultierende Wert der Zusage wird den Mitarbeitern regelmäßig mitgeteilt; somit ist die Entgeltumwandlung als Teil der Gesamtvergütung jederzeit transparent.
Durch den Abschluss der kongruenten Rückdeckungsversicherung, die an den Mitarbeiter verpfändet wird, ist die Sicherheit der zugesagten Leistung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Ein Faktor, der in diesen Zusammenhang besonders wichtig ist.