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Solvency II

Vor dem Hintergrund der Kapitalmarktentwicklung der letzten Jahre, niedriger Zinsraten und der Anhäufung von Großschäden ist der Schutz der Versicherungsnehmer vor Insolvenzen einzelner Versicherungskonzerne immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.

Aus diesen Gründen strebt die EU mit > Solvency II < nach einer europaweiten Rechtsharmonisierung im Hinblick auf die Eigenkapitalhinterlegung von Versicherungsunternehmen und einer Neuauflage der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Bei allen Marktauseinandersetzungen um die günstigsten Versicherungsbeiträge, dem mehr und mehr kundenfreundlicheren Bedingungswettbewerb und dem ständigen Kampf um die attraktivsten Provisionen für Mitarbeiter, darf allerdings nicht vergessen werden, dass ein Versicherungsunternehmen die jederzeitige Erfüllbarkeit der vertraglich zugesicherten Leistungen gerantieren muss.

Dies immer zu überwachen ist eine der maßgeblichen Aufgaben der > BaFin < (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen).

Zur allgemeinen Information: Unter Solvabilität versteht man das von der Zusammensetzung des Versicherungsbestandes abhängige Verhältnis zwischen Beitragseinnahmen und Schäden einerseits und dem Eigenkapital andererseits. Deutlicher formuliert: > Die Höhe und Ausstattung der Eigenmittel <. Nach § 53c VAG >Versicherungsaufsichtgesetz< sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge Eigenmittel mindestens in der Höhe einer Solvabilitätsspanne zu bilden. Die Höhe der Sovbilitätsspanne wird bemessen >entweder< nach den jährlichen Beiträgen, dem so genannten > Beitragsindex < oder nach den durchschnittlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle der letzten drei Geschäftsjahre, dem so genannten > Schadenindex <. Maßgebend ist immer der jeweils höhere Index. Die Solvabilitätsspanne entspricht circa einem Zehntel der jährlichen Beitragseinnahmen.

Immer härtere betriebswirtschaftliche Zwänge
Seit den Reformversuchen der rot/grünen Regierung >mit der Riester- und Rüruprente< unterliegen alle Versicherungsunternehmen immer härteren betriebswirtschaftlichen Zwängen und bürokratischeren aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Das beeinflusst direkt die Produktentwicklung für Altersvorsorge-Produkte und lässt die Leistungsfähigkeit erheblich absinken.

DRSB
> Wir sorgen für: Sinnvolle, lernfähige und sichere Altersvorsorge <

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