DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky · Andreas Kallen · Hans - Josef Leiting
Düsseldorf, den 12. Juli 2008
Versagen die Eliten?
Teil 3
Die Berliner Usurpatoren
( Unter Usurpation versteht man die widerrechtliche
Anmaßung eines Besitzes oder der öffentlichen Gewalt sowie die
Unterdrückung der Selbständigkeit eines freien Staates
oder auch im althergebrachten Sinne Thronraub )
Volkssouveränität entsteht immer erst dann, wenn die Bürger eines Landes eine eigene Verfassung, auf der Basis von rechtlich verbindlichen Grundlagen, selbständig und unabhängig für das Gemeinwesen erstellen können.
Eine selbständig konzipierte Verfassung zeigt den Grad der Freiheit und auch der Möglichkeiten für eine Selbstverwirklichung eines Volkes.
Wie die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 mit der
UN - Resolution 217 A ( III )
die
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte -
definierten, geht bereits schon eindeutig aus der Präambel hervor:
Zitat
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder Einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Zitat Ende.
Nun kann man vortrefflich darüber diskutieren, wie viele politisch tätige Personen in der Welt, nur diese kurze Präambel kennen oder möglicherweise sogar gelesen und verstanden haben.
Kennen, gelesen und verstanden haben, schütz nicht vor einer sinnverdrehten oder falschen Anwendung.
Als nach dem Ende des 2. Weltkrieges eine Versammlung von Personen den so genannten parlamentarischen Rat bildeten und in den Jahren 1948 bis 1949 das Grundgesetz konstruierten, mussten die damaligen Versammlungsteilnehmer auf die
UN - Resolution 217 A ( III )
und deren Anwendung verzichten.
Bei genauster historischer Durchleuchtung fällt sofort auf, dass niemals zuvor und auch danach die Bürger eines Volkes so konsequent von der Mitgestaltung einer Verfassung ausgeschlossen wurden, weshalb man ja auch von einem Grundgesetz
- also quasi „Obergesetz“ - spricht und nicht von einer Verfassung.
Trotzdem vermittelten alle Versammlungs - Teilnehmer des so genannten parlamentarischen Rates den Deutschen den Eindruck, dass das neue am 23. Mai 1949 in Kraft getretene Grundgesetz den international gültigen Regeln einer Verfassung entsprach.
Diese falsche Darstellung wird von den heutigen Politikern immer noch aufrechterhalten.
Doch dieser Eindruck ist definitiv bis zum heutigen Tag ein Trugbild, denn nach der schon damals geltenden
Menschenrechtserklärung
können nur Verfassungen das Recht auf Anerkennung reklamieren, die sich die Bürger eines Volkes selbst und ohne jeden Zwang geben haben.
Obwohl sich das deutsche Volk gemäß
Art. 1 Abs. 2 des Grundgesetzes
ausdrücklich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, wurde die deutsche Verfassung nicht von einer Versammlung beschlossen, die von den Bürgern in Deutschland direkt gewählt werden durfte.
Unter der Führung der USA waren es die Franzosen und Briten, die durch massives Einwirken auf alle deutschen Versammlungs - Teilnehmer die Entstehung des Grundgesetzes forcierten.
Genau genommen fehlt dem
Grundgesetz
- spätestens seit dem 31. August 1990 ( Einigungsvertrag ) -
dadurch jegliche Legitimation als echte Verfassung durch das gesamte deutsche Volk.
Der ausschließlich von den westlichen Besatzungsmächten eingesetzte so genannte
- Parlamentarische Rat -
war sich dieses konstitutiven „Makels“ und des gravierenden „Mangels“ von Anfang an bewusst.
Der damalige SPDler
Carlo Schmid
reklamierte mehrfach diesen völkerrechtlich gravierenden Mangel und wurde deshalb von dem eingesetzten Präsidenten des so genannten
- Parlamentarische Rates -
rüde abgebügelt.
Zitat des damaligen Präsidenten des Rates Konrad Adenauer:
„Wir sind keine Mandanten des
deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten“.
Zitat Ende.
Auch den CDUler und späteren Außenminister der Bundesrepublik Deutschland,
Heinrich von Brentano,
quälte sein schlechtes Gewissen, so dass er in der zweiten Lesung des Grundgesetzes den Antrag stellte, die deutschen Bürger über das neue Grundgesetz abstimmen zu lassen.
Der Brentano - Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen abgeschmettert, obwohl die Vertreter von der FDP und der KPD dem legitimierenden Antrag zustimmten.
Die entlarvende Begründung für die Ablehnung:
Das Grundgesetz unterliegt der Kontrolle der
Besatzungsmächte und erfasst nur die Deutschen der drei Besatzungszonen.
Es ist deshalb keine echte
demokratische Verfassung und könne ohnehin nur vorläufigen Charakter haben, daher auch bloß die Bezeichnung Grundgesetz.
Deshalb sieht das
Grundgesetz in dem Schlussartikel 146
auch die eigene Ablösung vor.
Im Falle einer deutschen Wiedervereinigung soll danach eine Verfassung in Kraft treten können, die von dem deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossen werden muss.
Jedoch bleibt die
Volkssouveränität in Deutschland
bis heute ein unerfüllter Wunschtraum der deutschen Bürger, denn ein erforderliches Ausführungsgesetz, damit der
Art. des 146 Grundgesetzes
umgesetzt werden kann und eine demokratische Legitimation nachgeholt wird, wurde vom Parlament in Berlin bis heute nicht erlassen.
Der überwiegend Teil der deutschen Staatsrechtswissenschaftler leugnet vermutlich aus den vorgenannten Gründen das Fehlen einer
Volkssouveränität in Deutschland,
damit die demokratische Legitimation, die alle Staatsorgane vom souveränen Volk herleitet, nicht sofort entfallen kann.
Nur wenn man einmal unterstellt die deutsche Verfassung würde auf dem tatsächlichen Willen des deutschen Volkes basieren, könnten die von der Verfassung geschaffenen Institutionen, wie zum Beispiel
Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung
oder auch das
Bundesverfassungsgericht
auf eine institutionelle und funktionelle verfassungsgemäße demokratische Legitimation zurückgreifen.
Da das nicht der Fall ist, bleibt nach wie vor die
Volkssouveränität in Deutschland
ein unerfüllter Traum von einer echten Demokratie. Der Erhalt des invaliden Systems dient womöglich ausschließlich den Machtinteressen der herrschenden politisch Handelnden.
Parteimitglieder aus allen demokratisch ausgerichteten deutschen Parteien sowie eine rasant anwachsende Zahl deutscher Bürger fragen:
„Wie lange noch soll das
herrschaftsstützende Trugbild
durch die Politiker weiter aufrechterhalten und den Deutschen eine echte Verfassungsgebung vorenthalten werden“?
DRSB
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