DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky · Andreas Kallen · Hans - Josef Leiting
Düsseldorf, den 08. September 2008
Versagen die Eliten?
Teil 7
Für die Mehrzahl der Deutschen ist es selbstverständlich, dass man beim Finanzamt seine steuerlichen Verhältnisse in Form von Steuererklärungen und Bilanzen offen legt.
Ebenfalls ist es für geschäftliche Aktivitäten vollkommen normal, vertrauensvoll bei seiner Geschäftsbank regelmäßig aktuelle Jahresabschluss- und Steuerunterlagen einzureichen.
Die Bürger konnten sich bis heute auf das Steuergeheimnis und das Bankgeheimnis verlassen, sieht man von dem Verkaufsdebakel der IKB - Bank an den US - Investor Lone Star einmal ab.
In der IKB - Datenbank
steckt das Wissen von über 20 000 mittelständischen Unternehmen.
Nach den Worten des Vorsitzenden der CDU / CSU Mittelstandsvereinigung,
Josef Schlarmann,
vom 01. September 2008 ist es nun nicht mehr auszuschließen, dass Lone Star dieses Wissen auch dazu nutzen könnte, deutsche Mittelständler auseinander zu nehmen. Die CDU / CSU Mittelstandsvereingigung befürchtet eine Veränderung der gesamten Industriekultur in Deutschland.
Zitat Josef Schlarmann:
Die Besorgnis der Betroffenen ist schon jetzt riesengroß.
Zitat Ende.
Guido Westewelle sagte dem Tagesspiegel am Sonntag Zitat:
Sollte es sich als richtig erweisen,
dass den Steuerzahler die Operation mehr als zwölf Milliarden Euro kostet, könnte man nicht zur Tagesordnung übergehen.
Zitat Ende.
Die Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse ist im § 325 des Handelsgesetzbuches
( HGB ) geregelt und verpflichtet ab dem Kalenderjahr 2007 auch kleine und mittlere Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH und einer GmbH & Co. KG zur Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
Die Einhaltung der Publizitätspflicht wird von der Justizverwaltung durch Einsatz von Software überwacht, um eine lückenlose Offenlegung zu erzwingen.
Anlässlich der neuen Regelung hat das deutsche Bundesamt für Justiz ab Januar 2008 ohne vorherigen Hinweis oder Fristsetzung Ordnungsgeldverfahren vor allem gegen kleine Kapitalgesellschaften angestrengt.
Bislang galt nur für Publikumsaktiengesellschaften eine Verpflichtung zur Offenlegung der Jahresabschlüsse, weil sich die Aktien in Streubesitz befinden.
Auf seiner Homepage führt das Bundesministerium der Justiz zu den Gründen der Offenlegungspflicht von kleinen und mittleren Unternehmen auszugsweise aus:
Die Publizität der Unternehmensrechnungslegung soll alle Interessierten vor allem
Geschäftspartner, Gläubiger
aber auch
Gesellschafter
in die Lage versetzen, sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse zu verschaffen.
Spontan hören sich diese Gründe zunächst wohlwollend und harmlos an. Durchleuchtet man aber die Begründungen, so stellt man sehr schnell fest, dass die
Gesellschafter
ohnehin über sensible Bilanzdaten und betriebswirtschaftliche Auswertungen frei verfügen können.
Wodurch ist dann überhaupt eine
Zwangsveröffentlichung
von persönlichen Daten an fremde Dritte noch zu rechtfertigen?
Da Gesellschafter bereits aufgrund bestehender Vorschriften ein qualitativ wesentlich besseres Informationsrecht genießen, gerät die Argumentation aus der Abwägung von öffentlichem Informationsanspruch und persönlichem Datenschutz in eine extreme Schieflage.
Die unsachliche Begründung sowie das rücksichtslose Vorgehen der von den neoliberal und korporatistisch veranlagten Politikern veranlassten Zwangsmaßnahmen lässt vermuten, dass ganz andere Gründe eine Rolle spielen müssen.
Schon die Zusendung der Ordnungsgeldbescheide mit förmlicher Zustellung erinnert sehr stark an die unlauteren
Schock - Methoden der Chicagoer Schule.
Nach den Aussagen der Politiker soll sich das neu eingerichtete Bundesamt für Justiz zur Durchsetzung der Verpflichtungen mit Ordnungsgeldern selbst finanzieren.
Wird es dann bei einem Rechtsstreit auch rechtsstaatlich zugehen können?
Daneben werden aktuell flächendeckend und wellenartig mittelständische Unternehmen von einer privaten Kapitalgesellschaft, der
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH,
mit einem staatlichen Ordnungsgeldverfahren bedroht.
Haben gewinnorientierte Kapitalgesellschaften mittlerweile hoheitliche Aufgaben zu erfüllen?
Muss die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH ihren eigenen Jahresabschluss auch veröffentlichen?
Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer
Dr. Horst Vinken
wies bei einem Symposium im Bundesministerium der Justiz deutlich darauf hin, dass gegenwärtig im Rahmen der EU darüber diskutiert wird, die Offenlegungspflichten für kleine Unternehmen vollständig abzuschaffen.
Nach einer Umfrage des DRSB e.V. wollen nur 11,3 % der mittelständischen Unternehmen von diesem vermeintlichen
„Schutzinteresse“
Gebrauch machen, um Daten von Kunden, Lieferanten und Konkurrenten über den Bundesanzeiger einzuholen.
Die Mehrzahl der befragten Unternehmen würde aber liebend gerne auf die Möglichkeit dieses Datenzugriffs sowie auf eine Offenlegungspflicht verzichten.
Wer möchte sich auch schon selbst zur Schlachtbank führen?
Wenn also bei der Mehrzahl der Unternehmen überhaupt kein Interesse an einer Veröffentlichung bestehen kann, stellt sich die Frage, aus welchen Gründen mit aller Gewalt die Offenlegungsverpflichtungen zwangsweise durchgesetzt werden sollen.
Wem sollen diese Offenlegungsvorschriften tatsächlich nützen?
Welche dubiosen Interessen verstecken
sich in Wahrheit hinter diesen Offenlegungsvorschriften?
Der DRSB e.V. geht diesen Fragen intensiv und gezielt nach.
Mit dem Artikel vom 26. Mai 2008
Warum wird der deutsche Mittelstand
den mächtigen Familien in den USA auf dem Silbertablett serviert?
wies der DRSB bereits ausführlich auf dieses Thema hin und stellte den Sinn eines möglichen Aufkaufs von deutschen mittelständischen Unternehmen, die nicht an den Börsen gehandelt werden, durch amerikanische Fondsgesellschaften in Frage.
US - Fonds- oder Investitionsgesellschaften haben diesen lukrativen Markt erkannt und machen sich an die Arbeit, deutsche mittelständische Unternehmen aufzukaufen, damit man sie nach der völligen Ausschlachtung anschließend gewinnbringend, meistens in neuer Verpackung, auf dem internationalen Heuschrecken - Markt zweitverwerten kann.
Mit vernehmbarem Mediengetöse feierte am 22. Juli 2008 die so genannte Fondsgesellschaft
Germany1
ihr Börsendebüt an der Amsterdamer Börse Euronext.
Medienberichten zur Folge hat diese
SPAC
Special Purpose Acquisiton Company
ausschließlich die Aufgabe mittelständische Unternehmen mit einem Wert von 1 bis 3 Milliarden Euro in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu kaufen. Die Aktien der SPAC sollen überwiegend von vermögenden Privatinvestoren und Publikumsfonds gezeichnet worden sein.
Warum heißt diese Neugründung
„Germany1“,
wenn die Gesellschaft in den Niederlanden gegründet wurde und auch Unternehmen aus Österreich und der Schweiz aufgekauft werden sollen?
Welche Gründe sprechen für eine Gründung von
„Germany1“
im Ausland, wenn über das Heuschrecken - Einladungsgesetz, dem so genannten Halbeinkünfteverfahren, die Gewinne aus dem Verkauf der Gesellschaften in Deutschland steuerfrei vereinnahmt werden können?
Wollen sich die Initiatoren von
„Germany1“
dadurch der Kontrolle von deutschen Aufsichtsbehörden entziehen?
Bisher gab es in Europa
nur wenige Gründungen derartigen Gesellschaften.
In den USA dagegen war im Kalenderjahr 2007
bereits jeder vierte Börsenneuling ein derartiges
Blankoscheck - Unternehmen.
Ein Blick auf die Gründer von „Germany1“ kann womöglich Aufschluss über die wahren Absichten geben:
Roland Berger
Berater und Mitglied der Rürup - Kommission,
Florian Lahnstein
Ex - Investmentbanker bei UBS,
Thomas Middelhoff
Arcandor - Chef.
Die Verbindungen der vorgenannten Personen zu neoliberalen und korporatistischen Politikern sowie der dubiosen Vereinigung Atlantik Brücke e.V. wurden bereits durch mutige Journalisten offen gelegt und dienen nicht zur Wohlstandsmehrung der europäischen Bürger.
So verwundert es auch nicht sehr, dass
„Germany1“
nach 2 Jahren wieder aufgelöst werden soll, wenn die hochtrabenden Übernahmeziele nicht gelingen sollten. Aufgrund der hochgesteckten Ziele und Zeitvorgaben benötigen die handelnden Personen äußert Kurzfristig umfangreiches Datenmaterial, um geeignete
„Schlachtopfer“
zu finden.
Schon der Fall der einst hervorragenden Unternehmensgruppe Grohe zeigt beängstigend, was mit deutschen Arbeitsplätzen und mit deutschen Mittelstandsunternehmen gemacht wird, wenn sie in die rücksichtslosen Hände von ausländischen Heuschrecken fallen.
Seit Jahren stellt der Mittelstand in Deutschland
die meisten Arbeitsplätze und ist wegen der hohen Ertrags- und Innovationskraft der zuverlässige Motor der deutschen Wirtschaft.
Vermutlich wurde deshalb von neoliberalen und korporatistischen Politikern das Instrument der so genannten
„Offenlegung“
geschaffen, damit den inländischen und ausländischen Heuschrecken die Möglichkeit geschaffen werden konnte, die Übernahmen von deutschen mittelständischen Unternehmen zu erleichtern.
Besteht seitdem echter Datenschutz für
deutsche Bürger und deutsche Unternehmen
nur noch auf dem Papier?
Entwickelt sich durch die Offenlegungsvorschriften
ein deutsches Eldorado für kriminellen Datenmissbrauch?
Nach den jüngsten Skandalen um den geschäftsmäßigen Vertrieb von aufbereiteten Daten deutscher Bürger und deutscher Unternehmen wollen eilfertig die demokratischen Parteien den Datenschutz verbessern.
Handelt es sich wieder nur um reine Lippenbekenntnisse?
Täglich erhält der DRSB e.V. Anfragen zu diesen Themen:
1.
Warum werden mit
falschen Hinweisen die Offenlegungsvorschriften legitimiert?
2.
Was passiert tatsächlich
mit der zwangsweisen Offenlegung der Unternehmensdaten?
3.
Warum wird der Wirtschaftsstandort Deutschland
durch deutsche Politiker vorsätzlich gezielt geschwächt?
4.
Welchen Sinn macht es,
weltweit ohne Einschränkung die Stärken und Schwächen deutscher Unternehmen per Internet auf dem Silbertablett zu servieren?
5.
Kommen die US - Heuschrecken bei so viel
strategischer „Intelligenz“ deutscher Politiker vor Lachen nicht mehr in den Schlaf?
6.
Wer kommt für die Schäden bei missbräuchlicher Verwendung auf?
7.
Führen die Offenlegungsvorschriften zu einer Staatshaftung?
Eines ist schon heute völlig klar:
Nämlich, dass die deutsche Mittelständler mit der unsinnigen Offenlegungsvorschrift genauso eiskalt
„abgekocht“
werden wie die deutschen Bürger mit der nachgelagerten Besteuerung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Solide deutsche Technik und innovatives deutsches Know - How
war schon nach dem 2. Weltkrieg ein unfreiwilliges
„Gastgeschenk“
an die amerikanischen „Freunde“, um die US - Wirtschaft schon damals vor dem nahen Ende zu retten.
Nach dem Debakel auf dem heimischen Automobilmarkt benötigt die seit Jahren
dahinsiechende US - Wirtschaft dringend neue sichere Arbeitsplätze.
Womöglich wollen willfährige deutsche
„Gönner“ aus falsch verstandener „Dankbarkeit“
für Ehrungen in den Medien und erteilte Doktorwürden den USA aus der Patsche helfen?
Oder entpuppen sich die Offenlegungsvorschriften
nach dem Rentendebakel noch im diesem Jahr zu einem
gigantischem Politikerskandal?
Vor wenigen Tagen wurde die Bundeskanzlerin
Angela Merkel
zum dritten Male in Folge von dem amerikanischen Magazin Forbes zur mächtigsten Frau der Welt gekrönt. Was passiert aber noch mit deutschen mittelständischen Unternehmen und deutschen Arbeitsplätzen, wenn weitere deutsche Politiker von den US - Medien hochgejubelt werden?
Folgt dann der totale Ausverkauf von deutschen Interessen über dubiose ausländische Gesellschaften, wie zum Beispiel
Germany2 - Germany3 - Germany4 - Germany5 - Germany6
oder sogar
Germany7?
Ist Germany1 nur der Anfang vom Ende?
DRSB
Wir kämpfen seit 20 Jahren mit der Stimme der Demokratie
für
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sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,
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korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.